Vaterschaftszeit 2026: So profitieren werdende Väter
Ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung wird ergänzt durch längere Freistellungsmöglichkeiten beim frühen Tod der Mutter nach der Geburt.
Dauer
Jeder Arbeitnehmer, der Vater wird, kann zwei aufeinanderfolgende Wochen bezahlt frei nehmen, um sein Kind zu betreuen. Stirbt die Mutter während oder innerhalb der ersten 20 Wochen nach der Geburt, besteht eine zusätzliche bezahlte Freistellung von 20 Wochen. Bei Hospitalisierung des Neugeborenen nach der Geburt von mindestens zwei ununterbrochenen Wochen verlängert sich der Anspruch um diese Zeit, maximal jedoch um acht Wochen.

Anspruchsberechtigte
Anspruch haben leibliche Väter sowie Wahl- oder Pflegeeltern. Arbeitnehmer müssen bei einem liechtensteinischen Arbeitgeber beschäftigt und 180 Tagen vor der Begründung bei der AHV versichert sein. Fällt ein gesetzlicher Feiertag oder eine Unterbrechung durch Krankheit, Unfall, gesetzliche Pflichten oder ein öffentliches Amt auf die Vaterschaftszeit, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Nur zwei Wochen werden ausbezahlt. Der Anspruch gilt bei Mehrlingen nur einmal. Das Vaterschaftsgeld beträgt 80 Prozent des letzten AHV-pflichtigen Lohnes, höchstens 148’200 Franken pro Jahr. Der Vater oder Arbeitgeber meldet den Anspruch mit Arbeitgeberbestätigung bei der FAK-Anstalt an.
Fristen
Die Vaterschaftszeit kann ab Geburt innerhalb der ersten acht Lebensmonate und im Todesfall der Mutter bis zum ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Nicht genutzte Tage der regulären Vaterschaftszeit können im Todesfall der Mutter direkt nach der längeren Freistellung von 20 Wochen genommen. Bei Wahl- und Pflegeeltern beginnt der Anspruch mit der rechtlichen Anerkennung der Elternschaft. Die zweiwöchige Freistellung gilt für alle Wahl- und Pflegeeltern, die längere im Todesfall nur für Wahl-Eltern.
Übergangsbestimmung
Anspruch auf Vaterschaftsgeld besteht auch für vor dem 1. Januar 2026 geborene Kinder. Für Kinder aus 2025, die am 1. Januar 2026 noch nicht älter als acht Monate sind, gilt eine achtmonatige Bezugsfrist. Im Todesfall der Mutter endet die Bezugszeit ein Jahr nach Inkrafttreten. Bezug und Auszahlung sind frühestens ab dem 1. Januar 2026 möglich.
Ein Gewinn für Familien und Partnerschaft
Die Vaterschaftszeit gibt Vätern Zeit für ihr Kind, stärkt die frühe Bindung und unterstützt moderne, partnerschaftliche Familien sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.
Fabienne Muxel
Rechtsanwältin
Partnerin
Nägele Rechtsanwälte GmbH
Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.
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Familienausgleichskasse
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