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Ratgeber

Künstliche Intelligenz unter Regulierung: Was bedeutet das für Unternehmen in Liechtenstein?

Die rasante Entwicklung der Künstlichen Intelligenz («KI») erfordert Innovationen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Male IT Specialist Holds Laptop and Discusses Work with Female Server Technician. They're Standing in Data Center, Rack Server Cabinet with Cloud Server Icon and Visualization.
Künstliche Intelligenz unter Regulierung: Was bedeutet das für Unternehmen? (Bild: iStock)
Liv Victoria Vickery, Juristische Mitarbeiterin, Nägele Rechtsanwälte GmbH. (Bild: eing.)

Seit August 2024 markiert die in Kraft getretene KI-Verordnung auf EU-Ebene den Beginn eines neuen Zeitalters der Regulierung. In Liechtenstein, als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums, tritt die KI-Verordnung voraussichtlich 2026 in Kraft und wird Unternehmen sowie die Wirtschaft stark beeinflussen. Denn KI-Technologien sind längst Teil des Geschäftsalltags, oft unbemerkt – sei es in Betriebsprozessen, Mitarbeiterschulungen, Kundeneinbindung oder Produktentwicklung. Anwendungen wie ChatGPT verdeutlichen, wie KI unsere Interaktionen grundlegend transformiert. 

Liv Victoria Vickery, Juristische Mitarbeiterin, Nägele Rechtsanwälte GmbH. (Bild: eing.)

Wir als Kanzlei nutzen seit 2019 Tools für die Vertragsgestaltung – lange bevor KI ein geläufiger Begriff war.

Was genau regelt die KI-Verordnung?
Der EU-AI-Act erfasst KI-Systeme, die in der EU in Verkehr gebracht oder betrieben werden, ebenso wie Betreiber solcher Systeme mit Sitz in der EU. Selbst die Ergebnisse von KI-Anwendungen, die in der EU genutzt werden, fallen unter die Verordnung, auch wenn Anbieter oder Betreiber ausserhalb der EU ansässig sind.

Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Risikokategorien mit spezifischen Anforderungen ein: 
• Systeme mit minimalem Risiko, wie Rechtschreibprüfungen oder Spamfilter, sind uneingeschränkt erlaubt.
• Anwendungen mit begrenztem Risiko, wie Chatbots oder personalisierte Werbung, müssen Transparenz- und Informationspflichten erfüllen.
• Hochrisikosysteme, etwa für Kreditprüfungen, medizinische Diagnosen oder Bewerberauswahl, sind grundsätzlich zulässig, unterliegen jedoch strengen Kontrollen wie Risikobewertungen.
• Systeme mit unannehmbarem Risiko, wie Social-Scoring-Anwendungen, die Grundrechte gefährden, sind vollständig verboten.

Diese strengen Vorgaben werden durch hohe Bussgelder ergänzt: Bei Verstössen, wie der Nutzung verbotener Systeme, drohen Strafen von voraussichtlich bis zu 30 Millionen CHF oder 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.


Fazit
Die Umsetzung der KI-Verordnung erfordert Investitionen, Anpassungen und strategisches Umdenken. Sie bietet klare Rahmenbedingungen für Sicherheit, Vertrauen und Innovation. Für Liechtensteiner Unternehmen ist jetzt der ideale Zeitpunkt, ihre KI-Systeme auf Konformität zu prüfen und Massnahmen einzuleiten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Liv Victoria Vickery
Juristische Mitarbeiterin

Nägele Rechtsanwälte GmbH
www.naegele.law

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

 
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