­
­
­
­
Ratgeber Recht

Fristlose Kündigung - was ist zu beachten?

Die fristlose Kündigung ist ein ausserordentliches Mittel zur sofortigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
A letter and a termination
Die fristlose Kündigung ist ein ausserordentliches Mittel zur sofortigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (Bild: iStock)
Die fristlose Kündigung ist ein ausserordentliches Mittel zur sofortigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (Bild: eingesandt)

Das liechtensteinische Recht regelt klar, wann sie zulässig ist und welche Folgen sie haben kann.

Wer kann fristlos kündigen?
Grundsätzlich darf sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, die Vertragsauflösung also aufgrund des das Vertrauen zerstörenden Verhaltens, als letzten Ausweg erscheint.
Typische fristlose Kündigungsgründe des Arbeitsgebers sind die beharrliche Arbeitsverweigerung trotz Verwarnung oder ein Verstoss gegen das Konkurrenzverbot. Fristlose Kündigungsgründe für den Arbeitnehmer können etwa die ausbleibende Lohnzahlung oder mangelnde Sicherheiten bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, sowie schwere Verstösse gegen die Fürsorgepflicht sein. 

Zu beachten ist aber, dass die fristlose Kündigung umgehend nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss, andernfalls angenommen wird, dass es nicht unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis während der Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzuführen.

Die fristlose Kündigung ist ein ausserordentliches Mittel zur sofortigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. (Bild: eingesandt)


Gerechtfertigt oder nicht und was sind die Folgen?
Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Unabhängig davon, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, ist die Kündigung wirksam und es stellen sich lediglich die Fragen nach den finanziellen Folgen.


War die Kündigung gerechtfertigt, etwa wegen grober Pflichtverletzung, so muss die verantwortliche Partei vollen Schadenersatz leisten. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ungerechtfertigt fristlos gekündigt, kann der Arbeitnehmer verlangen, was er bei ordentlicher Kündigung oder Ablauf der Vertragszeit verdient hätte, abzüglich des erlangten Vorteils. Andererseits kann der Arbeitnehmer zur Zahlung eines Viertels seines Monatslohns verpflichtet werden, wenn er die Arbeit ohne wichtigen Grund nicht antritt oder verlässt. Darüber hinaus können weitere schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis fristlos beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen eine Fortsetzung unzumutbar ist. Bei ungerechtfertigter Kündigung drohen teils erhebliche finanzielle Folgen. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht hängt massgeblich von den Faktoren im Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne. 

Lade TED
 
Ted wird geladen, bitte warten...
 

 

Judith Hasler 
Rechtsanwältin, Partnerin
Öffentliche Notarin

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Ratgeber Recht

Krank während den Ferien – was nun?

Urlaub soll Erholung bringen – doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer während seinen Ferien erkrankt oder einen Unfall hat?
23.06.2025
Abo«Missbräuchliche Kündigung»

Ex-Direktor Vollkommer verklagt Landesmuseum

Der frühere Direktor der Landesmuseums, Rainer Vollkommer, fordert Schadenersatz und Genugtuung, weil er missbräuchlich gekündigt worden sei. Erstmals wird öffentlich, was zu seiner Entlassung führte.
21.08.2024
AboLeserbrief

Zur Parteienbühne von Patrick Risch

07.06.2025

Wettbewerb

2x2 Tickets für «Dominik Muheim: Soft Ice» zu gewinnen
Dominik Muheim: Soft Ice

Umfrage der Woche

Die Liemudrun-Strecke führt dieses Jahr nicht mehr in den Binnenkanal: Was ist eure Meinung dazu?
­
­