Fristlose Kündigung - was ist zu beachten?
Das liechtensteinische Recht regelt klar, wann sie zulässig ist und welche Folgen sie haben kann.
Wer kann fristlos kündigen?
Grundsätzlich darf sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt vor, wenn die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, die Vertragsauflösung also aufgrund des das Vertrauen zerstörenden Verhaltens, als letzten Ausweg erscheint.
Typische fristlose Kündigungsgründe des Arbeitsgebers sind die beharrliche Arbeitsverweigerung trotz Verwarnung oder ein Verstoss gegen das Konkurrenzverbot. Fristlose Kündigungsgründe für den Arbeitnehmer können etwa die ausbleibende Lohnzahlung oder mangelnde Sicherheiten bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, sowie schwere Verstösse gegen die Fürsorgepflicht sein.
Zu beachten ist aber, dass die fristlose Kündigung umgehend nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden muss, andernfalls angenommen wird, dass es nicht unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis während der Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzuführen.

Gerechtfertigt oder nicht und was sind die Folgen?
Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Unabhängig davon, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, ist die Kündigung wirksam und es stellen sich lediglich die Fragen nach den finanziellen Folgen.
War die Kündigung gerechtfertigt, etwa wegen grober Pflichtverletzung, so muss die verantwortliche Partei vollen Schadenersatz leisten. Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ungerechtfertigt fristlos gekündigt, kann der Arbeitnehmer verlangen, was er bei ordentlicher Kündigung oder Ablauf der Vertragszeit verdient hätte, abzüglich des erlangten Vorteils. Andererseits kann der Arbeitnehmer zur Zahlung eines Viertels seines Monatslohns verpflichtet werden, wenn er die Arbeit ohne wichtigen Grund nicht antritt oder verlässt. Darüber hinaus können weitere schadenersatzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ein Arbeitsverhältnis fristlos beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen eine Fortsetzung unzumutbar ist. Bei ungerechtfertigter Kündigung drohen teils erhebliche finanzielle Folgen. Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht hängt massgeblich von den Faktoren im Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
Judith Hasler
Rechtsanwältin, Partnerin
Öffentliche Notarin
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