­
­
­
­
Promotion: Zukunftstag 2023

Spannende Einblicke in die Welt der Energie 

Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) öffneten auch dieses Jahr erneut ihre Türen, um interessierten Mädchen und Buben die faszinierende Welt der Energie näherzubringen.
Die Jugendlichen tauchten in die Welt der Energie ein (Bild: zvg)

Am Vormittag konnten die Kinder in die Bereiche Informatik, Kraftwerke, Elektroinstallationen und den Glasfaserbau eintauchen, und sogar die Geschäftsleitung gewährte den Kindern einen Einblick in die strategischen Entscheidungen des Unternehmens. Im Lehrlingsraum erhielten die Kinder Informationen über die Ausbildungsmöglichkeiten bei den LKW. Sie konnten auch selbst aktiv werden und bastelten unter Anleitung ein eigenes Verlängerungskabel.

Kurz vor Mittag zeigten Mitarbeitende der LKW den Schülern, wie das Stromnetz funktioniert und wie die LKW sicherstellen, dass die Energieversorgung immer gewährleistet ist. Ein Highlight war der Besuch der Trafostation, in der die Kinder die beeindruckende Technologie hinter der Stromversorgung erleben konnten.

Nach einem informativen Vormittag genossen die Kinder einen gemütlichen Pizzaplausch, bei dem sie sich über ihre Eindrücke austauschen konnten. Am Nachmittag hatten die Buben und Mädchen die Möglichkeit, ihre Begleitpersonen am Arbeitsplatz zu besuchen und den Berufsalltag aus erster Hand kennenzulernen.

Der Nationale Zukunftstag ist für die LKW eine wertvolle Gelegenheit, junge Menschen für die vielfältigen Berufsmöglichkeiten in der Energiebranche zu begeistern. Die LKW sind be­sonders erfreut darüber, wenn auch Mädchen ihr Interesse an der Welt der Energie und Technologie zeigen, denn die Energiebranche bietet spannende Arbeitsfelder für alle Geschlechter. (pd)

Kontakt
Liechtensteinische Kraftwerke
Im alten Riet 17, Schaan
Telefon: +423 236 01 11
E-Mail: lkw@lkw.li

Artikel: http://www.vaterland.li/marktnews/marktkonsum/spannende-einblicke-in-die-welt-der-energie-art-548554

Copyright © 2025 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.

­
­