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Ratgeber Recht

KI im Recruiting – Was Arbeitgeber in Liechtenstein wissen müssen

Immer mehr Unternehmen setzen im Bewerbungsprozess auf Künstliche Intelligenz (KI). Lebensläufe werden automatisch gefiltert, Qualifikationen bewertet und Ranglisten erstellt.
Human Resources Concept
KI kann Recruiting effizienter machen, verlangt jedoch klare Regeln und menschliche Kontrolle. (Bild: fatido)
Liv Victoria Vickery, Juristische Mitarbeiterin (Bild: eingesandt)

Immer mehr Unternehmen setzen im Bewerbungsprozess auf Künstliche Intelligenz (KI). Lebensläufe werden automatisch gefiltert, Qualifikationen bewertet und Ranglisten erstellt. Das klingt nach Zeitersparnis – birgt aber rechtliche Risiken. Für Arbeitgeber in Liechtenstein ist es wichtig, diese zu kennen und richtig damit umzugehen.


Rechtlicher Rahmen: Hochrisiko-Bereich
Mit der neuen EU-KI-Verordnung, die voraussichtlich 2026 auch in Liechtenstein gilt, wird der Einsatz von KI im Recruiting als Hochrisiko-Anwendung eingestuft. Schon heute sind Vorgaben relevant, sobald Systeme einen Bezug zum EU-Markt haben. Zudem verbietet die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung. Das heisst: Vollautomatische Absagen sind unzulässig – die letzte Entscheidung muss ein Mensch treffen.

Liv Victoria Vickery, Juristische Mitarbeiterin (Bild: eingesandt)


Transparenz als Pflicht
Bewerber müssen frühzeitig darüber informiert werden, wenn KI im Personalauswahlverfahren eingesetzt wird. Diese Angabe gehört in die Datenschutzerklärung oder in eine andere leicht zugängliche Information – und sie muss ein ausdrückliches Widerspruchsrecht enthalten. Das Risiko von Diskriminierung KI-Systeme können Vorurteile verstärken. Ein Beispiel: Ein Tool benachteiligte Frauen, weil es mit einseitigen Daten trainiert war. Arbeitgeber sollten nur geprüfte Systeme verwenden und regelmässig kontrollieren, ob faire Ergebnisse erzielt werden.


Praktische Empfehlungen
Unternehmen sollten bei der Auswahl von KI-Tools Anbieter mit Sitz in der EU bevorzugen, da diese in der Regel den Vorgaben der DSGVO unterliegen. Vor dem Einsatz sind Bias-Tests ratsam, und Haftungsfragen sollten vertraglich klar geregelt werden. Erste Vorschläge der KI sollten validiert und die Auswahl zusätzlich manuell überprüft werden. Für Testzwecke bei der Auswahl geeigneter Systeme empfiehlt es sich, Bewerbungen zunächst anonymisiert zu verarbeiten, um Datenschutzrisiken von Anfang an auszuschliessen. Hilfreich sind zudem Stichproben der KI-Entscheidungen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation der Ablehnungsgründe. Durch regelmässige Kontrollen lässt sich sicherstellen, dass die Systeme fair arbeiten und Diskriminierungen vermeiden.

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Fazit
KI kann Recruiting effizienter machen, verlangt jedoch klare Regeln und menschliche Kontrolle. Wir unterstützen Sie dabei, den Nutzen der Technologie sicher einzusetzen und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Liv Victoria Vickery
Juristische Mitarbeiterin
Nägele Rechtsanwälte GmbH

Im Ratgeber behandeln Fachexperten und Fachexpertinnen vielfältige Fragen aus den Themenbereichen Privat- und Gesellschaftsrecht, Datenschutz, Cybersecurity, Cybercrime, Blockchain & Künstliche Intelligenz.

 
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