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Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023

Homeoffice für Grenzgänger: Einheitliche Regelung steht

Diverse Länder haben eine mulilaterale Vereinbarung unterzeichnet, die Grenzgängern das Arbeiten im Homeoffice auch nach dem 30. Juni erleichtern. Somit sind geplante bilaterale Abkommen obsolet.
Desiree Vogt
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Es soll im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50 Prozent in bestimmten Staaten auch in Zukunft zu keinem Zuständigkeitswechsel kommen.
Die seit März 2020 geltende Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice wurde im vergangenen November im Rahmen des Treffens der deutschsprachigen Sozialminister bis 30. Juni diesen Jahres verlängert.

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