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Optimierung beim Bestellvorgang

Strafregister-Zustellung wird zwei bis drei Werktage schneller

Seit dem 18. April ist die elektronische Bestellung einer Strafregisterbescheinigung und eines Pfändungsregisterauszuges per eID möglich und es kann mit Kreditkarte gezahlt werden.
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Symbolbild Online Shopping, Vaduz
Keine Vorauszahlung mehr: Neu kann sofort mit Kreditkarte bezahlt werden. (Bild: Tatjana Schnalzger)

Das Fürstliche Landgericht stellt Strafregisterbescheinigungen und Pfändungsregisterauszüge aus. Die elektronische Bestellung von diesen Dokumenten, die bei manchen Bewerbungen oder anderen Situationen gefordert werden, wurde kürzlich einfacher gemacht. Neu ist die Anmeldung mittels der eID. möglich und die Bestellungen können per Kreditkarte bezahlt werden. Die Zahlung muss somit nicht mehr mittels Vorauszahlung erfolgen.

Die Umstellung auf die Anmeldung mittels eID sowie die Kreditkartenzahlung vereinfachen die Bestellung und beschleunigen die Zustellung der Dokumente um zwei bis drei Werktage, schreibt die Regierung in ihrer Mitteilung. Mit dieser Neuerung konnte ein Teilschritt auf dem Wege der Digitalisierung der Gerichtsabläufe umgesetzt werden. (red)

 
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