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Vernehmlassungsbericht zur Revision des GmbH-Rechts verabschiedet

Die Regierung hat den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (Revision des GmbH-Rechts) genehmigt. Das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde im Rahmen seiner Etablierung im Personen- und Gesellschaftsrecht im Jahr 1926 grossteils aus der Schweiz rezipiert und seither nur marginal weiterentwickelt. ie internationalen Entwicklungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen legen nahe, auch das liechtensteinische GmbH-Recht einer Überprüfung und einer entsprechenden Revision zu unterziehen.
Regierung
Die Regierung verabschiedete den Vernehmlassungsbericht zur Revision des GmbH-Rechts.
Auch in der Schweiz wurde dieses Rechtsgebiet im Rahmen einer Totalrevision zwischenzeitlich revidiert. Hingegen fand in Liechtenstein bis dato keine proaktive, gestalterische Weiterentwicklung des GmbH-Rechts statt. ...

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