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Quartalsweise Meldepflicht

Ukraine-Krieg: Dienstleistungsverbot für Transaktionen mit Russland-Bezug ausgeweitet

Finanz- und Dienstleistungssanktionen ausgeweitet: Transaktionen von mehr als 100'000 Euro oder dem Gegenwert in Franken müssen künftig quartalsweise gemeldet werden.
(Bild: Nils Vollmar)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen.Im Rahmen der Anpassung wurde das bestehende Dienstleistungsverbot für Trusts ausgeweitet, sowie die von der EU beschlossene quartalsweise Meldepflicht für Transaktionen autonom nachvollzogen. Damit werde die bisherige Politik konsequent weitergeführt, betont die Regierung in einer Mitteilung. 

Mit der ausdrücklichen Ausweitung des bestehenden Dienstleistungsverbots für Trusts auf Stiftungen, stiftungsähnliche Anstalten und stiftungsähnliche Treuunternehmen mit Bezug zu Russland stärke die Regierung die Rechtssicherheit für inländische Marktteilnehmer. Die Stabsstelle Financial Intelligence Unit hat eine Auslegungshilfe für praktische Fragen im Zusammenhang mit der Ausweitung des Dienstleistungsverbots erstellt. Diese ist auf der Webseite der Stabsstelle Financial Intelligence Unit abrufbar.

Die Einführung einer quartalsweisen Meldepflicht für Transaktionen von mehr als 100'000 Euro oder den Gegenwert in Schweizer Franken aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verbessere die nationalen Vorkehrungen, damit EU-Sanktionen nicht über den liechtensteinischen Wirtschafts- und Finanzplatz umgangen werden können. Von der Meldepflicht betroffen sind alle in Liechtenstein niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die unmittelbar oder mittelbar von einer in der Russischen Föderation niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung; einem russischen Staatsangehörigen; oder einer natürlichen Person mit Wohnsitz in der Russischen Föderation zu mehr als 40 Prozent gehalten werden.

Beide gestern von der Regierung beschlossenen Massnahmen sind im Rahmen der breiteren Arbeiten zum Schutz der Reputation des liechtensteinischen Finanz- und Wirtschaftsstandorts zu verstehen und treten am 14. Februar 2025 in Kraft, heisst es in der Mitteilung. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang ausserdem auf die FMA-Mitteilung 2024/2 zum Risikomanagement betreffend ausländisches Sanktionsrecht und unterstützt deren Inhalt. (ikr)

 
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