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Ausbau des DBA-Netzes

Regierung verabschiedetet Bericht und Antrag zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro

«Mit der Unterzeichnung des DBA mit Montenegro wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Beitrittskandidaten erweitert», schreibt die Regierung.
Montenegro and European Union flags waving in the wind on a clear day
Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro (Bild: iStock)

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag an den Landtag zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Montenegro genehmigt, wie die Regierung mitteilt. 

«Der Ausbau des DBA-Netzes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik», schreibt die Regierung. Durch das DBA werden Doppelbesteuerungen im grenzüberschreitendem Verkehr vermieden und Quellensteuern reduziert oder abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden, und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.

Gegenstand des DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Montenegro Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem wurde mit Montenegro eine Vollstreckungshilfe ab dem Tag vereinbart, an dem Montenegro der EU beitritt.

«Mit der Unterzeichnung des DBA mit Montenegro wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Beitrittskandidaten erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro gestärkt», so die Regierung. Das DBA stelle einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Es sei eine Konsequenz der anerkannten
langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik, so die Regierung. (ikr)

 
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