Regierung verabschiedetet Bericht und Antrag zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Montenegro
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. September 2025, den Bericht und Antrag an den Landtag zu dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Montenegro genehmigt, wie die Regierung mitteilt.
«Der Ausbau des DBA-Netzes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik», schreibt die Regierung. Durch das DBA werden Doppelbesteuerungen im grenzüberschreitendem Verkehr vermieden und Quellensteuern reduziert oder abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden, und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand des DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Montenegro Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem wurde mit Montenegro eine Vollstreckungshilfe ab dem Tag vereinbart, an dem Montenegro der EU beitritt.
«Mit der Unterzeichnung des DBA mit Montenegro wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Beitrittskandidaten erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Montenegro gestärkt», so die Regierung. Das DBA stelle einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Es sei eine Konsequenz der anerkannten
langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik, so die Regierung. (ikr)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben





Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.