Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
Der Ausbau des DBA-Netzwerkes ist einer der zentralen Eckpfeiler der liechtensteinischen Standortpolitik. Durch ein DBA wird die Doppelbesteuerung im grenzüberschreitenden Verkehr vermieden und allfällige Quellensteuern werden reduziert bzw. abgebaut. Im Weiteren können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird bspw. durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren beziehungsweise Schiedsverfahren erhöht. Dadurch werden wiederum Investitionen gefördert und Marktzutritte erleichtert.
Gegenstand des DBA ist die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen respektive vom Vermögen und die Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Das Abkommen entspricht dem internationalen Standard der OECD. Zugleich wurde der liechtensteinischen Abkommenspraxis und derjenigen von Estland Rechnung getragen. Wie in allen liechtensteinischen DBA wurde der steuerliche Informationsaustausch nach internationalem Standard vereinbart. Zudem enthält das Abkommen eine Regelung zur Vollstreckungsamtshilfe.
Mit der Unterzeichnung des DBA mit Estland wurde das liechtensteinische DBA-Netz um einen EU-Staat erweitert und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Estland gestärkt. Das DBA stellt einen wichtigen Schritt zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Investitionen dar. Es ist eine Konsequenz der anerkannten langfristigen strategischen Ausrichtung der liechtensteinischen Steuerpolitik. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden. (ikr)
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