Nach «Volksblatt»-Aus
Medienförderung soll um 70 Prozent erhöht werden
Durch die Einstellung des «Volksblatts» hat sich die Medienlandschaft im Land verändert. Seither gibt es mit dem «Vaterland» nur eine Tageszeitung in Liechtenstein. Auch der digitale Wandel führt zu einem veränderten Medienkonsum. Aus diesem Grund soll das Medienfördergesetz, das Mediengesetz und das Beschwerdekommissionsgesetz abgeändert werden. Oder wie die Regierung schreibt: «Die Konkurrenz und die gegenseitige Kontrollfunktion zwischen den beiden Leitmedien sind somit verloren gegangen. An diese veränderten Gegebenheiten soll die Medienförderung angepasst werden.»
Zu diesen Steigerungen würden die Anpassungen führen:
![Neues Medienfördermodell Neues Medienfördermodell](/storage/image/6/9/5/9/2469596_neues-medienfoerdermodell_artidetailtext-gross_1CgReC_1eNYoi.png)
Die vorgeschlagenen Anpassungen verfolgen laut Mitteilung der Regierung das Ziel, «die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus sowie die freie Meinungsbildung in Liechtenstein zu erhalten und zu stärken». Mit der Vorlage werde die Medienförderung schätzungsweise um rund 70 Prozent gegenüber der bestehenden Medienförderung erhöht. In effektiven Zahlen ausgedrückt soll die gesamte Medienförderung von 1,05 Millionen auf 1,76 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden.
Folgende Änderungen schlägt die Regierung vor:
- Konkret soll der Sockelbeitrag (die minimale Förderbeitrag) von 20'000 auf 100'000 Franken erhöht werden. Zusätzlich werden maximal 30 Prozent der Lohnkosten gefördert.
- Die Entwicklung neuer digitaler Medienangebote soll speziell gefördert werden (Förderung 50 Prozent bzw. maximal 100'000 Franken pro Jahr und Unternehmen)
- Eine Anschubfinanzierung für neue Marktteilnehmer (zinsloses Darlehen bis maximal 500'000 Franken)
- Aus- und Weiterbildungskosten der Journalisten sollen in Zukunft zu 75% (anstatt bisher 40%) staatlich finanziert werden.
- Der Fördersatz für die Verbreitungskosten (z. B. Zustellung der Zeitung) soll
von 25% auf 30% erhöht werden. - Neu sollen nur Medienunternehmen von einer Medienförderung profitieren, welche über ein Redaktionsstatut verfügen und sich zur Einhaltung eines anerkannten Journalistenkodex verpflichten. Ausserdem werden mindestens zwei hauptberufliche Medienarbeiter (jeweils mindestens 50-Prozent-Pensum) benötigt.
- Die Aufgaben der Medienkommission sollen ausgeweitet werden. Sie soll eine stärkere Rolle bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die grundlegende gesellschaftliche Funktion der Medien einnehmen und regelmässig über die Entwicklung der Medienlandschaft sowie der journalistischen Qualität berichten.
- Die Medienkommission soll neu nicht mehr durch den Landtag, sondern die Regierung bestellt werden. Indem die Regierung die Aufsicht übernimmt, soll die politische Unabhängigkeit und Expertise der Mitglieder gewährleistet werden.
Nicht Teil der Medienförderung ist Radio L. Doch auch der Rundfunk erhält ein höherer Beitrag und ein neues Konzept:
Rund 4 Millionen Franken pro Jahr: Regierung will Staatsbeitrag für Radio Liechtenstein erhöhen
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