Seit 2017 regelmässig Nachtragskredite
Landtag soll im Herbst 2023 über Sanierung von Radio L entscheiden
Um den gesetzlichen Auftrag des LRF langfristig sicherzustellen, ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunksenders grundsätzlich zu überprüfen, heisst es in der Medienmitteilung der Regierung. Diese hat daher das zuständige Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt beauftragt, einen Bericht und Antrag zur finanziellen Sanierung und zur zukünftigen Ausrichtung des LRF auszuarbeiten. Ziel ist es, dass der Landtag im Herbst 2023 einen Richtungsentscheid verabschieden kann.
Die Finanzierung des LRF erfolgt hauptsächlich durch den jährlichen Landesbeitrag sowie Werbeeinnahmen. Die negativen Entwicklungen im Medienwerbemarkt stellen die langfristige Finanzierung des LRF auf der heutigen Grundlage jedoch in Frage. Aufgrund sinkender Werbeeinnahmen ist es dem LRF schon länger nicht mehr möglich, die notwendigen Aufwendungen zur Erfüllung des gesetzlich festgeschriebenen Auftrags vollständig zu decken.
Seit 2017 mussten daher fast durchgängig Nachtragskredite von der öffentlichen Hand gesprochen werden - während der Coronapandemie sind die Werbeeinnahmen fast gänzlich eingebrochen und seither nicht mehr auf das Vorkrisenniveau 2019 zurückgekehrt. Aufgrund des Ende 2022 eingetretenen hälftigen Kapitalverlusts ist der LRF gezwungen, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen.
Regierung möchte Radio stärken nach «Volksblatt»-Liquidation
Mit der Einstellung des «Liechtensteiner Volksblatts» im März 2023 hat sich die liechtensteinische Medienlandschaft wesentlich verändert. Um die Medienvielfalt zu erhalten und zu stärken soll daher neben der nachhaltigen Finanzierung des LRF auch eine Verbesserung der finanziellen Förderung von privaten Medien geprüft werden. Dabei soll insbesondere den technologischen Entwicklungen in der Mediennutzung Rechnung getragen werden. Gespräche zwischen dem zuständigen Ministerium und den ansässigen Medienunternehmen haben hierzu bereits stattgefunden.
Der LRF wurde 2004 als öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet und bietet für die inländische Hörerschaft ein gebührenfreies Radioprogramm unter dem Namen Radio L. Per Gesetz ist der LRF zu einer objektiven, ausgewogenen und unparteilichen Berichterstattung verpflichtet. Zum öffentlichen Auftrag des LRF gehören auch Aufrufe in Krisen- und Katastrophenfällen sowie die Verbreitung anderer, für die liechtensteinische Bevölkerung wichtiger Meldungen. (ikr)
Nachtragskredit für Radio L droht: Sanierungsplan in Arbeit
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Regierung des Fürstentums Liechtenstein
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