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Drei Instanzen bleiben

Justizreform: Regierung krebst in zentralem Punkt zurück

Wäre es nach der Regierung gegangen, wären die Gerichte der zweiten und dritten Instanz zu einer Einheit verschmolzen. Der Widerstand von Rechtsanwaltkammer und Landtag zeigt nun Wirkung.
Das Obergericht soll als eigene Einheit bestehen bleiben.
Im Rahmen der Justizreform hätte der Plan der Regierung so ausgesehen, dass aus den aktuell drei Rechtsmittelinstanzen nur noch zwei werden.

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