DpL-Initiative
Behördenkommunikation: Regierung warnt vor Mehraufwand
Die Regierung kommt nach erfolgter legistischer Prüfung zum Schluss, dass die von den Initianten vorgeschlagenen Änderungen des E-Government Gesetzes sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmen. Darüber informierte sie per Medienmitteilung. In inhaltlicher Hinsicht ist die Initiative aber dennoch abzulehnen. Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann.
Privatpersonen werden nicht zur digitalen Kommunikation verpflichtet
Die von den Initianten vorgesehenen Änderungen des E-Government-Gesetzes würden einen erheblichen Mehraufwand sowohl in personeller, zeitlicher und vor allem in finanzieller Hinsicht bedeuten. Dies würde hohe Kosten verursachen und personal- und ressourcenaufwändige Doppelspurigkeiten schaffen. Zudem stehen sie im Widerspruch zu den im Einklang mit den Digitalen Strategien und Agenden gesetzten Handlungen und Bemühungen des letzten Jahrzehnts, welche der Landtag im Rahmen seiner Gesetzgebung einstimmig bestätigt und gestärkt hat.
Zur Klarstellung hält die Regierung in ihrer Mitteilung fest fest: Die Verpflichtung im E-Government-Gesetz betrifft ausschliesslich Unternehmen. Privatpersonen sind nicht betroffen, d.h. im privaten Verkehr mit den Behörden sind der analoge, persönliche sowie der digitale Weg nach wie vor möglich. (red)
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