Bericht und Antrag verabschiedet
IGV-Änderungen: Regierung hat nicht vor, Widerspruch einzulegen
Der Bericht befasst sich laut Regierungsmitteilung vertieft mit den Inhalten der revidierten IGV und den möglichen Konsequenzen einer Übernahme bzw. eines fristgerechten Widerspruchs bis 19. Juli 2025. Angesichts der Ausgangslage sieht die Regierung aktuell keinen Grund, Widerspruch gegen die Abänderungen der IGV einzulegen.
In der Gefährdungs- und Risikoanalyse Bevölkerungsschutz werden 18 Gefährdungen als relevant für den Bevölkerungsschutz im Fürstentum Liechtenstein beurteilt. Das Ereignis "Ausbruch Infektionskrankheit Mensch" nimmt dabei nach der Strommangellage den zweiten Rang ein, wenn es nach der Risikoabschätzung geht. Darum sei es zentral, solchen Ereignissen vorzubeugen. Ziele der IGV sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz von Menschenleben, die durch die Ausbreitung von Krankheiten und andere Gesundheitsrisiken bedroht sind, und die Verhinderung einer weltweiten Verbreitung von Infektionskrankheiten, ohne den Personen- und Güterverkehr unnötig einzuschränken. Die revidierten IGV sind dabei aber nicht rechtsändernd.
In zahlreichen medialen Meinungsbeiträgen wurden die Änderungen der IGV und die Einlegung eines Widerspruchs kritisch diskutiert. In der Landtagssitzung vom 7. Mai 2025 wurde im Landtag sowohl über eine entsprechende Petition als auch ein Postulat intensiv debattiert. Diese Diskussionen waren sehr wertvoll, meint die Regierung. In der Debatte und am Ende auch im Abstimmungsverhalten wurde kenntlich, dass die Änderungen der IGV und auch die WHO zwar von vielen kritisch betrachtet werden, aber mehrheitlich kein Wunsch nach einem Widerspruch besteht.
Nach der fundierten Prüfung der IGV sowie der Landtagsdebatte sieht die Regierung aktuell keinen Grund, Widerspruch gegen die IGV einzulegen. Zudem gibt es aktuell keine Anzeichen dafür, dass umliegende Länder von einem Widerspruch Gebrauch machen werden. Bereits im Vorfeld teilte das zuständige Ministerium mit, dass keine Gesetzesänderungen nötig wären und die IGV-Vorschriften auch nicht rechtsverbindlich seien. Deshalb sieht die Regierung in ihrem Bericht und Antrag vor, keinen Widerspruch einzulegen. Der Landtag wird den Bericht und Antrag an der nächsten Sitzung im Juni zur Kenntnis nehmen. (red)
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Landtag des Fürstentums Liechtenstein
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