Regierung arbeitet an Vorschlägen
Gutachten empfiehlt Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV
Von Gesetzes wegen hat die Regierung mindestens alle fünf Jahre eine versicherungstechnische Prüfung des Vermögens der AHV-Anstalt über einen 20 Jahre vorausschauenden Zeitraum erstellen zu lassen. Das Ergebnis ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag kommt die Regierung dieser Pflicht nach. Geprüft wurden die folgenden Szenarien:
- Erhöhung Rentenalter auf 66 Jahre
- Erhöhung Beitragssatz auf 8,7 Prozent
- Erhöhung Staatsbeitrag um 10 Millionen Franken
- Kombination der drei oben genannten Szenarien
Zudem wurde zwischen zwei Varianten unterschieden: Einerseits der aktuellen Gesetzeslage (Variante A), andererseits mit einer ausserordentlichen Rentenerhöhung von 2,9 Prozent per 1. Januar 2026 zur Angleichung der Jahresrenten an das Niveau in der Schweiz, welches sich infolge der Einführung einer 13. AHV-Rente erhöhen wird (Variante B).
Zielvorgabe in allen Szenarien unterschritten
Das Gutachten kommt gemäss Mitteilung der Regierung zum Schluss, dass die AHV-Anstalt mit der aktuellen Gesetzeslage ihre Verpflichtungen unter den getroffenen Annahmen und gemäss dem angewendeten Berechnungsmodell über die nächsten 20 Jahre erfüllen kann. Dennoch seien Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV notwendig.
Unter anderem werde die gesetzliche Zielvorgabe «Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe» von mindestens 5 am Ende von 2043 deutlich unterschritten. Bei Variante A werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 voraussichtlich noch 3,14 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller überprüften Massnahmen - also Erhöhung des Rentenalters, des Beitragssatzes und des Staatsbeitrags - noch 4,77 Jahresreserven. Bei Variante B werden ohne zusätzliche Massnahmen im Jahr 2043 noch 2,60 Jahresreserven vorhanden sein, bei einer Kombination aller untersuchten Massnahmen noch 4,18 Jahresreserven.
Das Verhältnis des AHV-Fonds zur Jahresausgabe reduziert sich also in allen betrachteten Szenarien von aktuell rund 9,9 auf unter 5,0 Jahresreserven ab dem Jahr 2038 (Variante A). In Variante B, also mit einer ausserordentlicher Rentenerhöhung um 2.9 Prozent per 1. Januar 2026, fällt das Verhältnis bereits im Jahr 2036 unter 5.0 Jahresreserven. Dieser langfristig ungünstige Trend hält in leicht abgeschwächter Form auch bei Ergreifung aller aufgezeigten Massnahmen an.
Beschlussfassung obliegt dem Landtag
In einem weiteren Schritt obliegt es nun der Regierung, dem Landtag innerhalb von zwölf Monaten konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche ein Vermögen von mindestens fünf Jahresausgaben am Ende des Betrachtungszeitraums sicherstellen.
Die Regierung wird, basierend auf der Diskussion des vorliegenden Berichts und Antrags, Gesetzesänderungen erarbeiten, mit denen in dem verwendeten Berechnungsmodell ein Verhältnis von AHV-Fonds zu Jahresausgaben von mindestens 5 per Ende 2043 erreicht werden kann. Letztlich habe jedoch der Landtag zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die vorgeschlagenen Massnahmen weiterverfolgt werden sollen. (red)
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