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Abo Im Rundfunk (noch) nicht erlaubt

1FLTV wurde für politische Werbung vor den Wahlen gebüsst

Im Rundfunk darf keine Parteiwerbung gesendet werden. Die Regierung plant das Gesetz zu ändern, um alle Medien gleich zu behandeln.
Gary Kaufmann
Für eine Partei hat der Privatsender 1FLTV die Wahlwerbung nicht nur ausgestrahlt, sondern auch produziert.
Vor den Landtagswahlen 2025 haben die politischen Parteien über verschiedene Medien Werbung für ihre Kandidaten sowie ihre Programme gemacht.

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