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Abo Aus dem Gericht

Urteil wegen NS-Propaganda bestätigt

Das Obergericht hat das Urteil gegen einen Antiquitätenhändler bestätigt, der Gegenstände aus der NS-Zeit ausgestellt und angeboten hat.
Desiree Vogt
Gerichtsgebäude in Vaduz
Das Obergericht bestätigte das Urteil des Kriminalgerichts. Allerdings kann jetzt noch Revision dagegen eingelegt werden.
Diskriminierende Objekte dürfen in Liechtenstein nur dann eingesetzt werden, «wenn sie der Handlung der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der sachgerechten Berichterstattung über ...

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