Rechtsanwältin Oehri: «Sinnvoll ist ein Testament, sobald man Vermögen besitzt»
Wann ist der beste Zeitpunkt, um ein Testament zu errichten? Ab welchem Alter ist es empfehlenswert?
Carmen Oehri, Rechtsanwältin: Viele Menschen schieben das Thema Testament lange vor sich her, obwohl es sinnvoll ist, sich frühzeitig darum zu kümmern. Der geeignete Zeitpunkt hängt weniger vom Alter als von der konkreten Lebenssituation und den persönlichen Umständen ab. Sinnvoll ist ein Testament etwa, sobald man Vermögen (z. B. eine Immobilie) besitzt. Empfehlenswert ist ein Testament auch, wenn man in einer Partnerschaft lebt, aber nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Auch sobald man Kinder hat, ein Unternehmen besitzt oder sich selbstständig macht, kann ein Testament sinnvoll sein.
Was benötigt man alles, um ein Testament zu erstellen? Was kann man vorbereiten, bevor man zum Anwalt oder Notar geht?
Bevor man sich juristisch beraten lässt, sollte man sich einige grundlegende Gedanken machen, z. B. welche Person(-en) sollen etwas erhalten? Welche Vermögenswerte (z. B. Bankkonten, Immobilien, persönliche Gegenstände) habe ich? Wer soll was erhalten? Es ist hilfreich, eine Vermögensübersicht zu erstellen und darin die verschiedenen Vermögenwerte aufzulisten. Auch die familiären und persönlichen Verhältnisse (z. B. Ehepartner, Kinder) sollten bereits vor dem Beratungstermin kurz zusammengefasst werden. Dies ist wichtig, um allfällige Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen. Zudem ist es sinnvoll, sich über mögliche Rollen im Testament (Erben, Vermächtnisnehmer, Willensvollstrecker etc.) sowie über die Art des Testaments Gedanken zu machen. Man kann sich auch bereits überlegen, an welchem Ort das Testament aufbewahrt werden soll.
Was passiert mit dem Vermögen einer Person, wenn sie kein Testament hat?
In diesem Fall greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Nach liechtensteinischem Recht gehören zu den gesetzlichen Erben der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner und diejenigen Personen, die mit dem Erblasser in nächster Linie verwandt sind. Bei der Verwandtschaft werden verschiedene Linien unterschieden. Die nähere Linie schliesst die entferntere Linie vom Erbrecht aus. Sind Kinder vorhanden, gehen somit etwa allfällige Enkel, Eltern, aber auch Geschwister samt Nachkommen leer aus.
Welche Anforderungen muss ein Testament erfüllen, damit es auch rechtlich gültig ist, und kann man es auch alleine zu Hause erstellen?
Es gibt verschiedene Arten von Testamenten mit unterschiedlichen Formvorschriften. Ein Testament kann entweder bei Gericht protokolliert (sog. öffentliches Testament) oder privat verfasst werden. Bei privat verfassten Testamenten unterscheidet man zwischen eigenhändigen und fremdhändigen Testamenten. Das eigenhändige Testament ist die einfachste Art, ein Testament zu verfassen. Das Gesetz verlangt für ein eigenhändiges Testament, dass der Erblasser das Testament selbst und handschriftlich schreibt und am Ende mit seinem Namen unterzeichnet. Ein solches Testament benötigt für seine Gültigkeit keine Zeugen und keine sonstigen Formvorschriften. Die Handschrift als Erkennungsmerkmal genügt. Zudem sollte das Testament mit dem Datum und dem Ort, an dem es verfasst wurde, versehen werden. Dieser Zusatz ist zwar kein zwingendes Gültigkeitserfordernis, aber dennoch ratsam. Das fremdhändige Testament muss der Erblasser nicht eigenhändig verfassen. Er kann es mit dem Computer erstellen oder von einem Dritten (z. B. einem Rechtsanwalt) schreiben lassen. Um sicherzugehen, dass der Inhalt des Testaments tatsächlich dem Willen des Erblassers entspricht, müssen verschiedene Formvorschriften beachtet werden. So muss der Erblasser etwa vor drei gleichzeitig anwesenden Zeugen erklären, dass das Testament seinen letzten Willen enthält. Dabei gilt es darauf zu achten, dass die Zeugen auf dem Testament selbst unterschreiben und ihre Unterschrift mit dem Zusatz «Zeuge» oder «Zeugin» ergänzen. Der Inhalt des Testaments muss den Zeugen nicht bekannt sein.
Welche Informationen gehören in das Testament?
In das Testament gehören der Name, die Adresse sowie das Geburtsdatum des Erblassers sowie der im Rahmen des Testaments bedachten Personen. Zudem sollte das Testament als solches bezeichnet sowie mit dem Datum und dem Errichtungsort versehen werden. Wichtig ist es, klar, deutlich und nachvollziehbar zu formulieren, wer was erhalten soll. Im Rahmen eines Testaments kann man einen oder mehrere Erben bestimmen und den Erben beispielsweise eine bestimmte Quote am Vermögen zuteilen. Man kann einer Person auch bestimmte Sachen (z. B. Geldbetrag, Auto, Gemälde etc.) zukommen lassen. In diesem Fall spricht man von einem Vermächtnis oder Legat.
Und wo soll man das Testament am besten aufbewahren?
Am besten ist es, das Testament beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz zu hinterlegen. Es ist auch möglich, das Testament zu Hause an einem sicheren Ort (z. B. Safe) aufzubewahren. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass das Testament verloren gehen, zerstört oder versteckt werden könnte.
Mit welchen Kosten muss man ungefähr rechnen, wenn man ein Testament erstellen lässt?
Die Kosten für ein Testament können sehr unterschiedlich sein. Es gibt dafür keine allgemein gültigen Tarife. Erstellt man selbst ein Testament und bewahrt es zu Hause auf, fallen keine Kosten an. Lässt man sich rechtlich beraten, berechnen sich die Kosten meistens nach dem zeitlichen Aufwand. Sind die Vermögens- und Familienverhältnisse einfach, fallen keine hohen Kosten an. Geht es allerdings um ein grösseres Vermögen, Immobilien, internationale Aspekte oder komplexe Familienverhältnisse, erhöhen sich die Kosten entsprechend. Die Hinterlegung eines Testaments beim Fürstlichen Landgericht kostet 100 Franken.
In welchen Fällen ist eine Überarbeitung des Testaments ratsam oder nötig?
Bei einem Testament handelt es sich um eine einseitige letztwillige Verfügung, die jederzeit widerrufen oder abgeändert werden kann. Die Erstellung eines neuen Testaments ist vor allem dann ratsam, wenn sich die Lebens- oder Vermögensumstände geändert haben.
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