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Abo Schuldspruch gegen Rentner bleibt

Meinungsfreiheit hat klare Grenzen

Der Liechtensteiner wurde wegen zweier provokativer Facebook-Posts bereits schuldig gesprochen, legte jedoch Berufung ein. Am Dienstag verhandelte das Obergericht – leistete dieser aber keine Folge.
Bianca Cortese
20230105 Symbolfoto - Zivil - und Strafgericht - Vaduz - Gericht - Spaniagasse 1 - Aussenansicht -
Der Senat des Obergerichts wies die Berufung ab: Der Angeklagte habe mit den Posts eine klare Grenze überschritten.
Bereits im Januar musste sich der Mann vor dem Landgericht Vaduz verantworten. Damals ging es um die Frage, wie weit Meinungsfreiheit im Internet gehen darf – und wo sie in strafbare Diskriminierung übergeht.

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