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Landgericht Koblenz bestätigt die Schuld von Thomas Jäger

Das Landgericht Koblenz bestätigt den erstinstanzlichen Schuldspruch vom Amts- und Schöffengericht Montabaur: Thomas Jäger erhält wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
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