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Abo Das Urteil wurde verkündet

Landgericht Koblenz bestätigt die Schuld von Thomas Jäger

Der ehemalige Ruggeller Seelsorger ist mit seiner Berufung gescheitert. Es bleibt beim Schuldspruch wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes.
Julia Kaufmann
Das Landgericht Koblenz bestätigt den erstinstanzlichen Schuldspruch vom Amts- und Schöffengericht Montabaur: Thomas Jäger erhält wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
Acht Monate Freiheitsstrafe, bedingt nachgesehen auf eine Probezeit von zwei Jahren: Zu dieser Strafe wurde der ehemalige Ruggeller Pfarrer Thomas Jäger im März vom Amts- und Schöffengericht Montabaur verurteilt.

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