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Abo IG Weg mit der Hochspannung und Bürgergenossenschaft verzichteen

Höchstpannungsleitung Balzers: Keine Beschwerde an den StGH

Die IG «Weg mit der Hochspannung» und die Bürgergenossenschaft verzichten nach dem Landtagsentscheid vom 3. Dezember 2025 auf ihr Recht, Beschwerde an den Staatsgerichtshof (StGH) zu erheben.
Desiree Vogt
Der weitere Verlauf sieht nun vor, dass die Regierung gemäss Expropriationsgesetz über den Umfang und die näheren Modalitäten der Enteignung entscheidet.
 In einem Forumsbeitrag teilen sie mit, dass die Lage eingehend geprüft wurde, es bei einer Beschwerde aber voraussichtlich zu einer zweiten Behandlung im Landtag käme.

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