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Abo Schweizer Ärzte benötigen Zugangsbewilligung

Grenzüberschreitende Nutzung des eGD wird bald möglich sein

Die technische Schnittstelle für den Austausch behandlungsrelevanter Daten und die gesetzliche Grundlage stehen. Der Patient hat auch hier das letzte Wort.
Daniela Fritz
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Gewisse Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Apotheker oder Spitäler sind zur Eingabe der Behandlungsdaten ins elektronische Gesundheitsdossier verpflichtet. Bald können auch Schweizer Gesundheitsdienstleister am eGD ihrer liechtensteinischen Patienten teilnehmen.
Ein Ziel des elektronischen Gesundheitsdossiers (eGD) ist es, Doppelspurigkeiten und Fehlbehandlungen zu vermeiden. Die Versorgungsqualität und Patientensicherheit soll durch besseren Informationsfluss steigen.

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