Abo Schweizer Ärzte benötigen Zugangsbewilligung
Grenzüberschreitende Nutzung des eGD wird bald möglich sein

Gewisse Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Apotheker oder Spitäler sind zur Eingabe der Behandlungsdaten ins elektronische Gesundheitsdossier verpflichtet. Bald können auch Schweizer Gesundheitsdienstleister am eGD ihrer liechtensteinischen Patienten teilnehmen.
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