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Vorsicht vor Betrügern online

Erinnerung für alle Autobahnfahrer:  Ab dem 1. Februar wird die neue Vignette benötigt

Wer noch keine Klebe- oder E-Vignette hat und eine braucht, sollte sich schnell darum kümmern: Wird man auf der Autobahn ohne erwischt, kann es sonst teuer werden.
Farbe macht den Unterschied: Die Vignette 2026 ist blau. (Bild: PD)

Für Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen ist die Autobahn A13 entlang des Rheins eine wichtige Route, um zum Arbeitsplatz, zu Freizeitaktivitäten oder auch zu Urlaubsdestinationen im weiter entfernten Ausland  zu gelangen. Insofern ist der 1. Februar jeweils ein Termin, den die Verkehrsteilnehmenden nicht vergessen sollten: Bis morgen muss die neue Vignette für das Jahr 2026 nämlich gelöst werden, wenn man die Schweizer Autobahn weiterhin nutzen möchte.  Wer von der Polizei ohne erwischt wird, riskiert eine Busse von 200 Franken. 

E-Vignette nur auf offizieller Website kaufen

Die Gebühr für die Schweizer Autobahn kann entweder für die klassische Klebevignette auf der Windschutzscheibe oder die digitale E-Vignette entrichtet werden. Letztere Variante hat den Vorteil, dass sie nur ans Kennzeichen gebunden ist. Bei Wechselnummern oder beim Kauf eines neues Auto muss also keine neue Vignette mehr gekauft werden.  Der digitale Kauf bringt aber auch neue Gefahren mit sich: In den vergangenen Wochen haben sich Meldungen zu Online-Betrugsfällen mit der Schweizer E-Vignette gehäuft. Zum einen sind gefälschte Websites im Netz, auf denen ein höherer Preis verlangt wird. Zum anderen erhalten Personen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsinformationen nochmals einzugeben.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich auf ihrem offiziell­en Webshop zu kaufen. Die E-Vignette kostet genau 40 Franken und es wird keine Kaution verlangt, betont die Behörde. Ausserdem würde sie niemals per E-Mail darum bitten, Zahlungsinformationen zu bestätigen. 

Hinweis: Die E-Vignette ist online via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich. 

 
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