Erinnerung für alle Autobahnfahrer: Ab dem 1. Februar wird die neue Vignette benötigt
Für Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen ist die Autobahn A13 entlang des Rheins eine wichtige Route, um zum Arbeitsplatz, zu Freizeitaktivitäten oder auch zu Urlaubsdestinationen im weiter entfernten Ausland zu gelangen. Insofern ist der 1. Februar jeweils ein Termin, den die Verkehrsteilnehmenden nicht vergessen sollten: Bis morgen muss die neue Vignette für das Jahr 2026 nämlich gelöst werden, wenn man die Schweizer Autobahn weiterhin nutzen möchte. Wer von der Polizei ohne erwischt wird, riskiert eine Busse von 200 Franken.
E-Vignette nur auf offizieller Website kaufen
Die Gebühr für die Schweizer Autobahn kann entweder für die klassische Klebevignette auf der Windschutzscheibe oder die digitale E-Vignette entrichtet werden. Letztere Variante hat den Vorteil, dass sie nur ans Kennzeichen gebunden ist. Bei Wechselnummern oder beim Kauf eines neues Auto muss also keine neue Vignette mehr gekauft werden. Der digitale Kauf bringt aber auch neue Gefahren mit sich: In den vergangenen Wochen haben sich Meldungen zu Online-Betrugsfällen mit der Schweizer E-Vignette gehäuft. Zum einen sind gefälschte Websites im Netz, auf denen ein höherer Preis verlangt wird. Zum anderen erhalten Personen E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, ihre Zahlungsinformationen nochmals einzugeben.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) empfiehlt, die E-Vignette ausschliesslich auf ihrem offiziellen Webshop zu kaufen. Die E-Vignette kostet genau 40 Franken und es wird keine Kaution verlangt, betont die Behörde. Ausserdem würde sie niemals per E-Mail darum bitten, Zahlungsinformationen zu bestätigen.
Hinweis: Die E-Vignette ist online via www.e-vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben



Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.