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Wildbestandsregulierung

Anpassung des Jagdpachtvertrags des Reviers Mauren

Die Regierung hat beschlossen, den Jagdpachtvertrag des Reviers Mauren dahingehend anzupassen, dass für das Gebiet Maurer Riet kein Jagdverbot mehr gilt.
Die Aufhebung des Jagdverbots wird sowohl von der Jagdgemeinschaft des Reviers Mauren als auch von der Gemeinde Mauren sowie von der Bürgergenossenschaft Mauren unterstützt.
Die Aufhebung des Jagdverbots wird sowohl von der Jagdgemeinschaft des Reviers Mauren als auch von der Gemeinde Mauren sowie von der Bürgergenossenschaft Mauren unterstützt. (Bild: iStock)

Die Freizeitnutzung im Maurer Riet ist zwar intensiv, unterscheidet sich aber nicht wesentlich von derjenigen in angrenzenden Talrevieren, in welchen bereits heute gejagt werden darf. Die Ausübung der Jagd im Maurer Riet ist deshalb unter Einhaltung der gängigen jagdlichen Verhaltensregeln und Vorsichtsmassnahmen sowie unter Verwendung von zweckdienlichen Reviereinrichtungen nicht weniger vertretbar als in anderen Revieren.

Ausserdem bringt die jagdliche Nutzung des Gebiets für die Regulierung des Reh- und insbesondere Rotwildbestands Vorteile mit sich und eröffnet die Möglichkeit, mit mehr  Flexibilität und variablen, örtlich-zeitlichen Jagdstrategien in die Bestände einzugreifen. Die zunehmende Verlagerung des Rotwildlebensraums in die Talebene führt dazu, dass auf diesen Flächen ein Beitrag zur Wildbestandsregulierung geleistet werden muss.

Die Aufhebung des Jagdverbots wird sowohl von der Jagdgemeinschaft des Reviers Mauren als auch von der Gemeinde Mauren sowie von der Bürgergenossenschaft Mauren unterstützt. (ikr)

 

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