SRG darf Werbung auf Zielgruppen zuschneiden
Allerdings sollen Einschränkungen gelten. Bei zielgruppenspezifischer Werbung, die in SRG-Programmen ausgestrahlt wird, dürfen die Zielgruppen nicht ausschliesslich geografisch definiert sein. Diese Art der Werbung darf zudem maximal vier der zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde betragen.
Damit will der Bund garantieren, dass die SRG andere Medienunternehmen nicht zu stark konkurrenziert. Auch sollen Fernmeldeanbieter nicht verpflichtet werden, diese Werbeform zu verbreiten.
Rechtliche Grundlage
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Montag den Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) bis zum 16. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2018 geplant.
Heute ist es der SRG und den anderen privaten Veranstaltern mit einer Konzession nicht erlaubt, zielgruppenspezifische Werbung auszustrahlen. In Zukunft soll das Publikum mit Werbesports gezielter angesprochen werden.
Denkbar sind laut UVEK etwa Personengruppen mit gemeinsamen Interessen oder aufgrund demografischer Kriterien. Unzulässig sein soll solche Werbung aber vor, während und nach Sendungen, die sich explizit an Minderjährige richten.
Widerstand der Verleger
Auf Widerstand stösst der Vorschlag bei den Verlegern. Es sei ein Affront, dass das UVEK die weitere Kommerzialisierung im "Schnellzugstempo" erlauben wolle, schreibt der Verband Schweizer Medien (VSM).
Damit würde die Werbeallianz Admeira weiter legitimiert und das in der Verfassung verankerte Gebot der Rücksichtnahme der SRG auf die privaten Medien ausgehöhlt. Der Verband verlangt, dass das Parlament über die Einführung der zielgruppenspezifischen Werbung bei der SRG entscheidet.
Für die Verleger ist auch der Zeitpunkt des Vorstosses unverständlich. Beim Bundesgericht sei eine Beschwerde des VSM gegen die Beteiligung der SRG an Admeira hängig. Zudem sei das Mediengesetz in Vorbereitung, in dem auch die kommerziellen Belange der SRG geregelt werden sollten.
"Marktverzerrungen"
Die überparteiliche Aktion Medienfreiheit lehnt den Vorschlag ebenfalls ab und warnte vor Marktverzerrungen. Zurzeit könne nur die von SRG, Ringier und Swisscom gegründete Admeira Daten von Swisscom vermarkten, die zielgruppenspezifische Werbung ermöglichten.
Alle Privatsender, die nicht von Admeira vermarktet würden, könnten diese Werbung dagegen nicht verkaufen, so die Aktion Medienfreiheit. Bevor es keine Marktlösung für den Umgang mit werberelevanten Daten gebe, dürfe die SRG zielgruppenspezifische Werbung nicht einseitig anbieten dürfen.
Angebot für Seh- und Hörbehinderte
Wie bereits bekannt, soll die SRG mit den Neuerungen auch verpflichtet werden, ihr Angebot für seh- und hörbehinderte Menschen auszubauen. Erweiterungen sind bei Untertiteln, bei akustischen Bildbeschreibungen und beim Dolmetschen in die Gebärdensprache geplant.
Künftig soll der Anteil dieser Leistungen von gegenwärtig einem Drittel auf drei Viertel erhöht werden, wie das UVEK in seinem Bericht schreibt. Grundlage ist eine Vereinbarung von Anfang September zwischen der SRG und sieben Verbänden für sinnesbehinderte Menschen. Unverändert bleibt die rechtliche Vorgabe für gebärdete Beiträge.
In der neuen Verordnung sollen zudem die Grundlagen geschaffen werden, damit die Nachrichtenagentur sda finanziell unterstützt werden kann. Damit solle ihr "wichtiger Beitrag für die Qualität der lokal-regionalen Berichterstattung" längerfristig gesichert werden, schreibt das UVEK. Medienministerin Doris Leuthard hatte Mitte Oktober einen jährlichen Beitrag von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt. (sda)
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