Gewaltsamer Tod hinter Stacheldraht: Autopsie entfacht neue Empörung über Trumps ICE-Polizei
In den USA wächst der Widerstand gegen die harte Migrationspolitik und den umstrittenen Einsatz der Einwanderungsbehörde ICE. Nun sorgt ein weiterer Todesfall in einem Abschiebegefängnis für zusätzlichen Druck auf Donald Trumps Regierung.
So war der Tod eines kubanischen Migranten im ICE-Abschiebegefängnis in El Paso nach Angaben der Gerichtsmedizin kein Suizid, sondern ein Tötungsdelikt. Das geht aus dem Autopsiebericht des Bezirks El Paso hervor, der diese Woche veröffentlicht wurde. Der 55-jährige Geraldo Lunas Campos starb demnach am 3. Januar im ICE-Gefängnis Camp East Montana infolge von «Erstickung durch Druck auf Hals und Oberkörper».
Laut Bericht wurde Lunas Campos während einer physischen Fixierung durch Sicherheitskräfte bewusstlos. Rettungskräfte versuchten noch vor Ort, ihn zu reanimieren, jedoch ohne Erfolg. Die Gerichtsmedizin dokumentierte unter anderem geplatzte Blutgefässe am Hals und an den Augenlidern - alles Hinweise auf starke Gewalteinwirkung.
Doch die Bundesbehörden stellen den Vorfall weiterhin anders dar. Das US-Heimatschutzministerium erklärte erneut, Lunas Campos habe versucht, sich selbst das Leben zu nehmen, habe sich dabei «gewaltsam gegen das Sicherheitspersonal gewehrt» und sei während dieses Einsatzes kollabiert. Auf konkrete Fragen zum Autopsiebericht reagierten die Behörden laut übereinstimmenden Angaben von «New York Times» und «Washington Post» bisher nicht.
Familie bereitet Klage vor
Die Familie des Verstorbenen widerspricht dieser offiziellen Darstellung entschieden. Sie bereitet laut ihrem Anwalt eine Klage wegen widerrechtlicher Tötung vor. Eine frühere Partnerin von Lunas Campos sagte zur «New York Times»: «Er wurde misshandelt, geschlagen und zu Tode gewürgt.» Auch Mitinsassen stützen diese Version. Ein Zeuge berichtete der «Washington Post», er habe gesehen, wie Wärter Lunas Campos würgten, während dieser wiederholt gerufen habe: «No puedo respirar» – «Ich kann nicht atmen».

Am selben Tag wie die Veröffentlichung des Autopsieberichts stoppte ein Bundesrichter vorläufig die Abschiebung von zwei Mithäftlingen, die als Augenzeugen gelten. Ihre Aussagen könnten für das Gerichtsverfahren der Familie zentral sein, wie die «Washington Post» weiter berichtete.
Nach der Erschiessung einer dreifachen Mutter durch einen ICE-Beamten in Minneapolis lenkt der Fall die Aufmerksamkeit auf das riesige Zeltlager Camp East Montana an der mexikanischen Grenze. Seit der Eröffnung im vergangenen Sommer sind dort drei Menschen gestorben. Kritiker und Inspektionsberichte werfen der Einrichtung mangelhafte medizinische Versorgung, fehlende Sicherheitskonzepte und Missstände im Umgang mit Gefangenen vor.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.