Tour de France will Froome ausschliessen
Über den Tour-Start von Chris Froome entscheiden die Juristen. Nachdem die Tour-de-France-Veranstalterin Amaury Sport Organisation (ASO) den vierfachen Sieger und Gewinner des Giro d'Italia mit einem Startverbot belegt hatte, kommt es am Dienstag, vier Tage vor dem Beginn der 105. Frankreich-Rundfahrt am 7. Juli in Noirmoutier, zur Verhandlung vor dem Schiedsgericht des französischen Olympischen Komitees (CNOSF); Froomes Team Sky legte gegen den Entscheid logischerweise Rekurs ein.
Für ihr Vorgehen machten die Organisatoren nach Informationen der Tageszeitung "Le Monde" den Artikel 28 der Statuten des Radsport-Weltverbandes UCI geltend. Danach ist den Veranstaltern "ausdrücklich das Recht vorbehalten, ein Team oder einen Fahrer auszuschliessen, der durch seine Anwesenheit dem Ansehen oder Ruf der Rundfahrt Schaden zufügen könnte".
Fall seit September 2017 ungeklärt
Der 33-Jährige Brite war im September 2017 in Spanien vor seinem späteren Vuelta-Sieg mit einem erhöhten Wert des Asthmamittels Salbutamol aufgefallen. Seitdem ist das Verfahren schwebend. Er darf aber nach den Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA weiterfahren - bis der Weltverband UCI die Untersuchungen abgeschlossen hat. Bei Präzedenzfällen der Italiener Alessandro Petacchi (2008/zehn Monate Sperre) und Diego Ulissi (2014/neun Monate) kam es zu Sanktionen.
Der Seriensieger versucht seit Monaten mit Hilfe von Anwälten und Medizinern, seine erhöhten Werte vom 7. September 2017 plausibel zu erklären und Doping-Absichten auszuschliessen. Damit sind vor allem Juristen einer Londoner Nobel-Kanzlei betraut, die 2012 vergeblich versucht hatten, den Doper Alberto Contador vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) reinzuwaschen.
Salbutamol ist bis zum Grenzwert 1000 Nanogramm pro Milliliter Urin erlaubt. Der offensichtlich oder angeblich an Asthma leidende Froome hatte bei der Vuelta am Tag seines grandiosen Sieges auf dem Los Machucos knapp den doppelten Wert aufgewiesen. Eine Einnahme des Asthma-Mittels zu Manipulationszwecken hatte Froome stets ausgeschlossen und zuletzt sein Startrecht noch einmal vehement verteidigt.
Spektakulärer Soloritt am Giro
Der erhöhte Wert des in Kenia geborenen Briten war erst mehrere Wochen nach der erfolgten Kontrolle öffentlich geworden - auf Nachfrage der Zeitungen "Guardian" aus England und "Le Monde" aus Frankreich. Deshalb hatte Froome noch unbehelligt bei der WM in Norwegen starten und Bronze im Zeitfahren holen können.
Der Brite startete diesen Frühling - trotz erheblichen Gegenwindes durch protestierende Konkurrenten und Funktionäre - bei der Ruta del Sol, dem Tirreno-Adriatico, der Tour des Alpes und dem Giro d'Italia. Bei der Italien-Rundfahrt hatte er seinen bis dahin führenden Landsmann Simon Yates mit einem sagenhaften Solo über 80 Kilometer am drittletzten Tag noch aus dem Rosa Trikot gefahren. Damit gewann er nach der Tour und der Vuelta 2017 seine dritte grosse Rundfahrt in Serie.
Ab 7. Juli will der Captain des mit rund 30 Millionen Euro ausgestatteten britischen Teams Sky zum fünften Mal die Tour gewinnen. Damit würde Froome in den exklusiven Club der Fünffach-Sieger zu Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernhard Hinault und Miguel Indurain eintreten.
Boonen durfte starten
Ob es der ASO gelingt, Froome aus dem Starterfeld zu drängen, ist offen. Mit dem Paragrafen 28 hatten die Tour-Chefs 2009 im Fall Tom Boonen bereits einmal schlechte Erfahrungen gemacht. Der Belgier war mehrfach mit Kokain erwischt worden und sollte vom Start abgehalten werden. Das gelang nicht - diesmal könnte es ähnlich ausgehen. Das CNOFS-Schiedsgericht hatte vor neun Jahren das Teilnahme-Verbot gegen Boonen kurz vor dem Tourstart aufgehoben.
Das Team Sky sei zuversichtlich, dass ihr umstrittener Captain starten dürfe, meldete die BBC. "Wir sind sicher, dass er am Start steht", zitierte die Internetplattform "Cyclingnews" einen Sprecher von Sky. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.