Nazi-Vergleiche und ein Gang vor Gericht: Im Umgang mit der AfD machen die übrigen Parteien keinen souveränen Eindruck
Bei der Landtagswahl vor vier Wochen landeten die Thüringer Christdemokraten hinter der AfD auf Platz zwei; am Freitagabend haben sie vor Gericht einen Sieg über die Rechtsradikalen errungen: Die Geschäftsordnung des Landesparlaments, so hat das Verfassungsgericht des ostdeutschen Bundeslandes entschieden, darf geändert werden, bevor ein neuer Landtagspräsident gewählt ist.
Dies erlaubte es der Mehrheit der Abgeordneten am Samstag, einen Parlamentspräsidenten zu wählen, der nicht der AfD angehört. Am Donnerstag hatte sich die CDU mit einem Eilantrag an das Gericht gewendet – nach einer turbulenten Sitzung im Erfurter Landtag.
Gemäss der bisherigen Geschäftsordnung stand der stärksten Fraktion das Recht zu, einen neuen Landtagspräsidenten vorzuschlagen. Da die anderen Parteien aber einen Präsidenten aus den Reihen der AfD verhindern wollten, versuchten die CDU und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bereits an der konstituierenden Sitzung am Donnerstag, die Geschäftsordnung dahin gehend zu ändern, dass schon im ersten Wahlgang alle Fraktionen Kandidaten aufstellen dürfen.
Ein Nazi-Vergleich musste auch sein
Der 73-jährige AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler, der die Sitzung als Alterspräsident leitete, lehnte allerdings alle Anträge auf Änderungen der Geschäftsordnung ab. Diese seien vor der Wahl eines Landtagspräsidenten unzulässig. Proteste versuchte Treutler zu unterbinden, indem er Ordnungsrufe erteilte und drohte, seinen Kontrahenten die Mikrofone abzudrehen. Ein CDU-Politiker meinte daraufhin, zu einem Nazi-Vergleich greifen zu müssen. Treutlers Vorgehen gleiche einer «Machtergreifung», rief er unter Anspielung auf Adolf Hitlers Ernennung zum Reichskanzler.
Die etablierten Parteien dürften bereuen, dass sie die Geschäftsordnung nicht schon vor der Landtagswahl geändert haben, denn dass die AfD stärkste Kraft werden könnte, hatte sich in den meisten Umfragen abgezeichnet. Elegant hätte auch ein solches Vorgehen nicht ausgesehen, hätten die arrivierten Kräfte doch in jedem Fall die Regeln geändert, weil ihnen ein Wahlergebnis nicht gepasst hätte. Den Gang vor Gericht hätten sich die Christdemokraten so allerdings sparen können.
Dass eine Mehrheit der Abgeordneten keinen Präsidenten aus den Reihen der AfD wählen wollte, ist durchaus verständlich: Anstatt sich zu mässigen, wie es andere Parteien des rechten Randes in Europa getan haben, richtet sich die AfD aus freien Stücken in ihrem Paria-Status ein, zumal in Thüringen unter ihrem extrem rechten Chef Björn Höcke.
So hatte die Partei für den Posten des Landtagspräsidenten, der ja eine gewisse Akzeptanz auch beim politischen Gegner voraussetzt, nicht etwa einen Kompromisskandidaten mit gutem Leumund vorgeschlagen, sondern die Abgeordnete Wiebke Muhsal, die in der Vergangenheit durch provokative Auftritte auffiel und 2018 wegen Betrugs verurteilt wurde.
Wagenknecht an der Seite der etablierten Kräfte
Nun steht die AfD einer Art Einheitsfront gegenüber, die von der CDU bis zur Linkspartei reicht. Dass auch das BSW von den etablierten Kräften als Partner im «Kampf gegen rechts» betrachtet wird, ist insofern wenig überraschend, als die CDU in Thüringen und Sachsen und die SPD in Brandenburg die Wagenknecht-Partei als Mehrheitsbeschafferin brauchen.
Somit befindet sich das BSW in einer komfortablen Position – und die Parteigründerin Sahra Wagenknecht sieht gar keinen Anlass, sich kompromissbereit zu geben: Auch Landesregierungen müssten sich aktiv gegen Waffenlieferungen an die Ukraine einsetzen, fordert sie unter anderem. Sollten CDU und SPD dies akzeptieren, würden die künftigen Regierungen in Dresden, Erfurt und Potsdam eine Position übernehmen, die den Forderungen der verfemten AfD entspräche.
Am Samstag, als die Sitzung im Thüringer Landtag fortgesetzt wurde, fügte sich Treutler, der erneut den Vorsitz innehatte, in sein Schicksal: Er hielt sich an das Gerichtsurteil. So verabschiedeten CDU, BSW, Linkspartei und SPD – also alle Parlamentsparteien ausser der AfD – eine Änderung der Geschäftsordnung. Damit konnten sie den Christdemokraten Thadäus König zum neuen Landtagspräsidenten wählen.
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