­
­
­
­

Zweitgrösster Schweizer Circus in Geldnot

Der Circus Royal steckt in Geldnot. Die Betriebsgesellschaft des zweitgrössten Schweizer Circus mit Sitz in Lipperswil TG hat Konkurs angemeldet. Weitere Informationen wurden auf Mittwochnachmittag angekündigt.
Das Hauptzelt des Zirkus Royal (Archivbild)
Das Hauptzelt des Zirkus Royal (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/SIGI TISCHLER)

Der Konkurs über die Circus Royal Betriebs GmbH wurde am 26. Juni eröffnet, wie der Leiter des Thurgauer Konkursamts, Martin Wenk, einen Bericht des "Blick" bestätigte. Der Circus gastiert derzeit in Affoltern am Albis ZH. Dort wollen die Verantwortlichen am Mittwoch um 13.30 informieren, wie Sprecher Nils Clemens auf Anfrage sagte.

Der zweitgrösste Schweizer Circus wurde vor 55 Jahren gegründet. Er wird seit 15 Jahren von Direktor Oliver Skreinig (39) und Geschäftsführer Peter Gasser (61) gemeinsam geführt. "55 Jahre Circus Royal - Emotionen" heisst das aktuelle Programm.

Ab dem kommenden Wochenende sieht der Tourneeplan ein mehrwöchiges Gastspiel in Zürich vor. Danach soll der Circus Royal sein Zelt in Arbon TG aufschlagen, anschliessend bis zum 12. August in St. Gallen und dann über Romanshorn TG ins St. Galler Rheintal ziehen.

Am 11. Juni, also rund zwei Wochen vor der Konkurseröffnung, wurde im Kanton Thurgau laut "Blick" eine neue Firma mit dem Namen Circus Royal GmbH eingetragen. Deren Funktion ist unklar. "Die Lage ist für uns auch verwirrlich", sagte Konkursamtsleiter Martin Wenk der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. (sda)

 
Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Kommentare

    Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben

Kommentare hinzufügen

Ähnliche Artikel

Der Direktor des Circus Royal hat sich wegen Verschleppung von Konkursen und Unterlassung der Buchführung strafbar gemacht. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte ihn am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.
19.08.2020
Dumpinglöhne und Verstösse gegen allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind Realität. Dies zeigt der neuste SECO-Bericht zu den flankierenden Massnahmen.
05.05.2015
­
­