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Zu teilbedingter Freiheitsstrafe verurteilt

Der Direktor des Circus Royal hat sich wegen Verschleppung von Konkursen und Unterlassung der Buchführung strafbar gemacht. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte ihn am Mittwoch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.
Circus-Royal-Direktor Oliver Skreinig bei einer Pressekonferenz des Circus Royal 2018 in Affoltern am Albis (Archivbild).
Circus-Royal-Direktor Oliver Skreinig bei einer Pressekonferenz des Circus Royal 2018 in Affoltern am Albis (Archivbild).
Davon muss der 42-jährige Oliver Skreinig die Hälfte absitzen, die anderen sechs Monate sprach das Gericht auf Bewährung aus.

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