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Mit Trumps Unterschrift: Das historische Iran-Dokument zum nachlesen

Auf diese 14 Punkte haben sich die USA und der Iran verständigt.
US-Präsident Donald Trump unterzeichnet das Iran-Dokument auf Schloss Versailles. (Bild: screenshot)
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Irans Präsident Massud Pezeshkian mit der persischen Version des unterzeichneten Dokuments. (Bild: Iranian State TV Irib / Handout)
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Plötzlich hatten es US-Präsident Donald Trump und sein iranischer Amtskollege Massud Pezeshkian ganz eilig: In der Nacht unterzeichneten beide Staatschefs die Absichtserklärung zur Beendigung des Krieges.

Pezeshkian stellte das von beiden unterzeichnete Dokument nun ins Netz. Nachfolgend die 14 Punkte im Original und in deutscher Übersetzung:

(Bild: screenshot)

ISLAMABAD-ABSICHTSERKLÄRUNG ZWISCHEN DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA

Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich gemeinsam und in gutem Glauben am ……… 2026 in …………… auf Folgendes geeinigt:

1. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika sowie ihre Verbündeten im gegenwärtigen Krieg erklären mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung die sofortige und dauerhafte Beendigung der militärischen Operationen an allen Fronten, einschliesslich im Libanon, und verpflichten sich, von nun an keinen Krieg und keine militärische Operation gegeneinander einzuleiten, auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten sowie die territoriale Unversehrtheit und Souveränität des Libanon zu gewährleisten. Das endgültige Abkommen wird die dauerhafte Beendigung des Krieges an allen Fronten, einschliesslich im Libanon, sowie die übrigen Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen.

2. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen zu achten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen einzumischen.

3. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, das endgültige Abkommen innerhalb von höchstens 60 Tagen auszuhandeln und abzuschliessen; diese Frist kann im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.

4. Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung werden die Vereinigten Staaten von Amerika mit der Aufhebung ihrer Seeblockade sowie sämtlicher Störungen oder Behinderungen gegenüber der Islamischen Republik Iran beginnen und die Seeblockade innerhalb von 30 Tagen vollständig beenden. Während dieses Zeitraums wird der Schiffsverkehr im Verhältnis zu dem von der Islamischen Republik Iran wiederhergestellten Vorkriegsverkehr stehen. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach dem endgültigen Abkommen aus der Umgebung der Islamischen Republik Iran abzuziehen.

5. Mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unter Aufbietung ihrer besten Bemühungen Vorkehrungen für die sichere Durchfahrt von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Golf von Oman und umgekehrt treffen, und zwar ausschliesslich für 60 Tage kostenlos. Der Verkehr von Handelsschiffen wird sofort beginnen und angesichts der Notwendigkeit, die technischen und militärischen Hindernisse zu beseitigen und das Gebiet durch die Islamische Republik Iran von Minen zu räumen, innerhalb von 30 Tagen eingerichtet werden. Die Islamische Republik Iran wird mit dem Sultanat Oman einen Dialog führen, um in Gesprächen mit anderen Anrainerstaaten des Persischen Golfs die künftige Verwaltung und die maritimen Dienstleistungen in der Strasse von Hormus festzulegen, im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den souveränen Rechten der Küstenstaaten der Strasse von Hormus.

6. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, gemeinsam mit regionalen Partnern einen endgültigen, einvernehmlich vereinbarten Plan mit mindestens 300 Milliarden US-Dollar für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran auszuarbeiten. Der Mechanismus für die Umsetzung dieses Plans wird als Bestandteil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen abschliessend festgelegt. Alle erforderlichen Lizenzen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse, die für die entsprechenden Finanztransaktionen benötigt werden, werden von den Vereinigten Staaten von Amerika erteilt.

(Bild: screenshot)

7. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, alle Arten von Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran aufzuheben, einschliesslich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der Resolutionen des Gouverneursrats der IAEO sowie sämtlicher einseitiger primärer und sekundärer US-Sanktionen, und zwar nach einem vereinbarten Zeitplan als Bestandteil des endgültigen Abkommens. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Frage der Sanktionsaufhebung an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen zu behandeln, um darüber gegenseitiges Einvernehmen zu erzielen.

Irans Präsident Massud Pezeshkian mit der persischen Version des unterzeichneten Dokuments. (Bild: Iranian State TV Irib / Handout)

8. Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie keine Atomwaffen beschaffen oder entwickeln wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika haben vereinbart, über die Verwendung des gelagerten angereicherten Materials nach einem Mechanismus zu entscheiden, der im Einklang mit dem in Absatz 7 genannten Zeitplan einvernehmlich festgelegt wird, wobei die Mindestmethode die Verdünnung vor Ort unter Aufsicht der IAEO sein soll. Die beiden Parteien vereinbaren ausserdem, die Frage der Urananreicherung und weitere einvernehmlich festgelegte Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Nuklearbedarf der Islamischen Republik Iran zu erörtern, wobei im endgültigen Abkommen ein zufriedenstellender Rahmen vereinbart werden soll. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Absatzes bestätigen. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika erkennen die entscheidende Bedeutung der oben genannten Nuklearfragen an und bekunden ihre Absicht, diese Fragen unverzüglich in den Verhandlungen zu behandeln, um darüber gegenseitiges Einvernehmen zu erzielen.

9. Bis zum Abschluss des endgültigen Abkommens vereinbaren die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika, den Status quo aufrechtzuerhalten: Die Islamische Republik Iran wird den gegenwärtigen Status quo ihres Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten von Amerika werden keine neuen Sanktionen verhängen und keine zusätzlichen Streitkräfte in der Region stationieren.

10. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zur Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export iranischen Rohöls, von Erdölerzeugnissen und Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen einschliesslich Banktransaktionen, Versicherungen, Transport usw. erteilen wird.

11. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, die eingefrorenen oder beschränkten Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran nach der Umsetzung dieser Absichtserklärung vollständig zur Nutzung verfügbar zu machen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Islamische Republik Iran werden sich während der Verhandlungen gegenseitig auf die Verfahren zur Freigabe dieser Gelder einigen. Diese Gelder sollen, unabhängig davon, ob sie auf dem ursprünglichen Konto verbleiben oder überwiesen werden, für Zahlungen an jeden von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran benannten Endbegünstigten vollständig nutzbar gemacht werden. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, dementsprechend alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen zu erteilen.

12. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbaren, dass ein Exekutivmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung dieser Absichtserklärung und die künftige Einhaltung des endgültigen Abkommens zu überwachen.

(Bild: screenshot)

13. Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung sowie unter der Voraussetzung, dass mit der Umsetzung der Absätze 1, 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung begonnen wurde und diese Massnahmen fortlaufend umgesetzt werden, werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten von Amerika ausschliesslich über die übrigen Absätze Verhandlungen über das endgültige Abkommen aufnehmen.

14. Das endgültige Abkommen wird durch eine bindende Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gebilligt.

(Die Übersetzung des Dokuments erfolgte mit Hilfe von KI)

 
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