EU verschärft Asylregeln: Reform in Kraft
In der EU gelten seit Mitternacht deutlich schärfere Asylregeln. Sie sollen etwa schnellere Asylverfahren und konsequentere Abschiebungen ermöglichen. Um die Reform war jahrelang gerungen worden. Die neuen Regeln sollen auch verhindern, dass Schutzsuchende innerhalb der EU weiterziehen - also etwa von Griechenland oder von Italien aus nach Deutschland kommen. Diese sogenannte Sekundärmigration sorgte über Jahre immer wieder für Konflikte zwischen den Mitgliedsländern.

Während sich die Staaten an den Aussengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleingelassen fühlten, pochten Länder wie Deutschland und Frankreich auf die Zuständigkeitsregeln. Die sehen vor, dass für ein Asylverfahren immer das EU-Land zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Italien oder Griechenland weigerten sich in vielen Fällen aber, Schutzsuchende, die bereits nach Deutschland weiter geflüchtet waren, zurückzunehmen.
Um einen Ausgleich zu schaffen und die Staaten an den Aussengrenzen zu entlasten, gibt es im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (Geas) nun einen sogenannten Solidaritätsmechanismus. EU-Staaten mit besonders vielen Ankünften von Schutzsuchenden sollen durch finanzielle Beiträge, Sachleistungen oder die Übernahme von Asylsuchenden entlastet werden. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner teilte zum Inkrafttreten mit, Geas stärke das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und verschaffe Europa mehr Kontrolle.
Deutschland muss zu einem bereits ausverhandelten Solidaritätspool für das laufende Jahr keinen Beitrag leisten, da der Bundesrepublik die vielen Asylbewerber angerechnet werden, für die eigentlich andere Länder zuständig gewesen wären. Inzwischen sind Fristen zur Rücküberstellung abgelaufen, weshalb Deutschland die Zuständigkeit für viele diese Verfahren ohnehin übernehmen musste. Ähnliches gilt für Frankreich.
Zudem sollen die sogenannten Grenzverfahren das Asylsystem entlasten. Besonders Menschen mit geringen Aussichten auf einen positiven Asylbescheid sollen ein solches beschleunigtes Verfahren mit einer maximalen Dauer von zwölf Wochen durchlaufen. Sie müssen in dieser Zeit damit rechnen, spezielle Aufnahmezentren nicht verlassen zu dürfen, die insbesondere die EU-Länder an der Aussengrenze eingerichtet haben. (dpa)
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