Etappensieg für die AfD: vorerst nicht «gesichert rechtsextrem»
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat einen Erfolg vor Gericht erzielt; um mehr als einen Etappensieg handelt es sich dabei jedoch nicht. Für den deutschen Inlandsgeheimdienst ist der Entscheid gleichwohl peinlich.
Der Verfassungsschutz, so entschied das Kölner Verwaltungsgericht am Donnerstag in einem Eilverfahren, darf die AfD vorerst nicht als «gesichert rechtsextremistisch» einstufen und entsprechend behandeln. Vielmehr habe die Behörde den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten. Die AfD hatte gegen die Einstufung geklagt.
Allerdings schreiben die Richter der Partei ins Stammbuch, es liege «eine hinreichende Gewissheit» dafür vor, dass es «innerhalb der AfD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen» gebe. Diese seien aber nicht so stark, dass die Gesamtpartei «eine verfassungsfeindliche Grundtendenz» erkennen lasse.
Die Verfassungsschützer hatten die AfD im Mai letzten Jahres vom «Verdachtsfall» zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft. Der Verdacht, dass die Partei antidemokratische Absichten verfolge, habe sich «bestätigt und zur Gewissheit verdichtet», erklärte die Behörde damals ihren Schritt.
Die AfD klagte sowohl gegen die Hochstufung als auch gegen deren öffentliche Bekanntmachung; den Eilantrag stellte sie in Köln, wo sich der Hauptsitz des Verfassungsschutzes befindet. Daraufhin gab die Behörde die Zusage ab, die AfD so lange nicht öffentlich als «gesichert rechtsextrem» zu bezeichnen, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Die AfD dürfte das Kölner Urteil in den kommenden Wochen noch nach Kräften ausschlachten, denn im März stehen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Landtagswahlen an. Auf bürgerliche Wähler, die bisher zögerten, ihr Kreuz bei der AfD zu machen, könnte der Gerichtsentscheid wie eine Art Persilschein wirken. Von einem «Erfolg für Rechtsstaatlichkeit und demokratische Fairness» sprachen Alice Weidel und Tino Chrupalla, die beiden Chefs der AfD, am Donnerstag.
Neben dem Eilverfahren, das nun abgeschlossen wurde, läuft allerdings noch das Hauptverfahren, in dem der eigentliche Entscheid darüber fallen wird, wie der Verfassungsschutz die AfD einstufen darf. Dieses Verfahren könnte sich noch lange hinziehen.
Der Ausgang dürfte wegweisend dafür sein, ob es zu einem Verbotsverfahren gegen die Partei kommt. Ein solches könnten die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat, die deutsche Länderkammer, beantragen; entscheiden müsste das Bundesverfassungsgericht. Bisher zögert die Politik allerdings, gilt der Ausgang eines solchen Verfahrens doch als ungewiss. Würde die AfD nicht verboten, hätte man ihr einen Triumph verschafft; würde sie verboten, könnten sich ihre Anhänger weiter radikalisieren.
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