Libanon am Rande eines Bürgerkriegs: Warum die Entwaffnung der Hisbollah ein grosses Risiko birgt
Als «grossen Sieg für die Islamische Republik» hatte der libanesische Abgeordnete Hassan Fadlallah das auf dem Bürgenstock unterzeichnete Memorandum of Understanding zwischen dem Iran und den USA gefeiert. Da in dem Abkommen der israelische Abzug aus dem Libanon festgeschrieben sei, argumentierte der Hisbollah-nahe Parlamentarier, seien direkte Verhandlungen zwischen Beirut und Jerusalem überflüssig.
Tatsächlich verpflichtet das Bürgenstock-Abkommen nur die USA und Iran zur Beendigung der Kämpfe «an allen Fronten, einschliesslich im Libanon» – ohne dass Israel oder die Hisbollah, die eigentlichen Kriegsparteien vor Ort, dabei Vertragspartei sind oder ein konkreter Abzug der israelischen Armee festgelegt wird.
Um einen vollständigen Abzug der israelischen Armee aus den im Süd-Libanon besetzten Gebieten zu erreichen, hatten libanesische und israelische Regierungsvertreter daher am letzten Freitag in Washington ein eigenständiges Dokument unterzeichnet, das – zumindest in der Theorie – diese Lücke füllen soll. Der Vertrag sieht einen «sequenzierten Prozess» vor, in dem die reguläre libanesische Armee die «effektive souveräne Autorität über das gesamte Staatsgebiet des Libanons» wiederherstellen soll.
Dies, so wird in dem Vertrag klargestellt, sei aber erst dann möglich, wenn eine «verifizierte Entwaffnung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen» erreicht worden ist: Gemeint ist die Hisbollah, die in den kommenden Monaten von der Beiruter Staatsarmee entwaffnet werden soll. Gelingt dies nicht, «werden wir im Libanon bleiben», stellte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu klar. Für ihn ist das Abkommen mit Beirut auch deshalb ein Erfolg, weil dem Iran damit die Einflussnahme auf den Libanon entzogen werden könnte, die sich Teheran über das Bürgenstock-Papier gerade erst verschafft hatte.
Deutliche Warnungen vor einem grösseren Konflikt
Leidtragender dieses Machtkampfes ist die Libanesische Republik. Das Abkommen zwischen Beirut und Jerusalem, argumentiert das amerikanische Nachrichtenportal Axios, sei zwar «ein diplomatischer Durchbruch». Es bleibe aber unklar, wie viel davon jemals umgesetzt werden könne.

Bereits im Frühjahr hatte das britische Parlamentsforschungsbüro (House of Commons Library) davor gewarnt, dass die Umsetzung einer Order zur Entwaffnung der Hisbollah zu einem Bürgerkrieg im Land der Zedern führen könnte. Auch eine Analyse des Washington Institute glaubt, dass «das Potential für einen tödlichen sektiererischen Konflikt sehr real» sei.
Die für die Entwaffnung der Hisbollah vorgesehene libanesische Armee gilt offiziell als nationaler Einheitsanker. Tatsächlich leidet auch sie, wie alle staatlichen Institutionen, stark unter den konfessionellen Gräben des Landes. Die Kommandospitze ist nach einem festen konfessionellen Schlüssel zwischen den Religionsgemeinschaften verteilt, was Loyalitätskonflikte heraufbeschwört, sobald die Armee in bewaffnete oder politische Konflikte eingreifen muss.
Stellen sich die Schiiten gegen den Befehl?
Dann könnte es passieren, dass die Schiiten, die nach Schätzungen einen erheblichen Teil der rund 60'000 aktiven Soldaten stellen, den Befehl verweigern oder gar zur Hisbollah überlaufen, bei der es sich um eine rein schiitische Organisation handelt. Es gibt im Libanon zahlreiche Familien, in denen ein Sohn der Hisbollah, ein anderer der libanesischen Armee angehört. Dass sie im Ernstfall aufeinander schiessen, ist höchst fraglich.
Wahrscheinlicher sei es, betonen Beobachter in Beirut, dass sie sich verbünden. In einem solchen Fall käme es vermutlich zu einer Spaltung der libanesischen Armee in schiitische und christlich-maronitische Brigaden und damit im schlimmsten Fall zu einem neuen Bürgerkrieg.
Think Tanks wie Brookings warnen davor, die libanesische Armee für die Entwaffnung der Hisbollah zu instrumentalisieren. Eine Wiederherstellung staatlicher Waffenautorität könne nicht durch Zwang erreicht werden, urteilt das «Arab Center» in Washington DC, sondern nur durch politischen Konsens und verbesserte Staatskapazitäten.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben







Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.