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Anklage gegen Ex-AfD-Chefin Petry erhoben

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry ist des Verdachts auf Meineid angeklagt worden. Über die Zulassung der staatsanwaltschaftlichen Anklage muss nun das Dresdner Landgericht entscheiden.
Dresdens Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids erhoben (Archiv)
Dresdens Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Frauke Petry wegen Meineids erhoben (Archiv) (Bild: KEYSTONE/AP dpa/MONIKA SKOLIMOWSKA)

Die Dresdner Staatsanwaltschaft wirft der 42-jährigen Petry vor, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Dies teilte die Justizbehörde am Mittwoch in Dresden mit.

Konkret geht es um Aussagen Petrys zu Darlehen der Landtagskandidatinnen und -kandidaten für die Finanzierung des Wahlkampfes der AfD bei der sächsischen Landtagswahl 2014. Die Kandidaten hatten damals der Partei Geld geliehen.

Laut Staatsanwaltschaft soll Petry gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.

Diese Angaben sollen aber den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet, hiess es.

Keine rasche Klageeröffnung

Die Staatsanwaltschaft in Dresden hatte gegen die frühere AfD-Bundes- und Landesvorsitzende mehr als ein Jahr ermittelt. Ausgangspunkt waren widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl.

Die AfD war im Spätsommer 2014 in Sachsen zum ersten Mal in ein deutsches Länderparlament eingezogen, inzwischen sitzt sie in 13 von 16. Bei der Bundestagswahl holte sie 12,6 Prozent, und Petry gewann ein Direktmandat.

Am Morgen nach der Wahl erklärte sie aber, der Bundestagsfraktion nicht angehören zu wollen und trat wenige Tage später aus der Partei aus. Der sächsische Landtag hatte unlängst die Immunität von Petry aufgehoben.

Mit einer raschen Klageeröffnung sei nicht zu rechnen, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Das Landgericht Dresden müsse zunächst die Aufhebung der Immunität der parteilosen Bundestagsabgeordneten Petry beantragen. Der neue Bundestag soll voraussichtlich erst am 24. Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten.

Weiterer Austritt

Nur wenige AfD-Parteimitglieder sind Petry Beispiel gefolgt und haben der Partei den Rücken gekehrt. Als erster Bundestagsabgeordneter verliess der nordrhein-westfälische Abgeordnete Mario Mieruch die AfD-Fraktion. AfD-Sprecher Christian Lüth bestätigte dies am Mittwoch. Es wird spekuliert, ob Petry zusammen mit Getreuen eine neue Partei gründen wird. (sda/dpa/afp)

 

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