Neues Forschungsprojekt am Liechtenstein-Institut
Bendern. - Einen umfassenden Verfassungskommentar auf wissenschaftlichem Niveau, der den aktuellen Stand von Lehre und Rechtsprechung zu den einzelnen Bestimmungen der Verfassung wiedergibt, gibt es in Liechtenstein noch nicht. Dieser auch im Vergleich mit den Nachbarstaaten auffallende Mangel soll nun beseitigt werden. Die besondere Herausforderung liegt zum einen in der Erfassung vorhandener Literatur und Rechtsprechung und in der Verdichtung derselben zu Grundaussagen zum liechtensteinischen Verfassungsrecht.
Online verfügbar
Auch hinsichtlich der Zugänglichkeit sollen neue Ansätze gewählt werden. Es ist an die Publikation als Online-Kommentar im Internet gedacht. Eine Kommentierung im Internet ist auch deshalb von Interesse, weil damit rasch, flexibel und kostengünstig auf Neuerungen in den rechtlichen Grundlagen oder von Judikatur und Lehre reagiert werden kann. Daneben wird Peter Bussjäger auch mit der Erstellung von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Expertisen zu anderen Fragestellungen im liechtensteinischen Recht betraut sein.
Auch in Innsbruck tätig
Der ehemalige Direktor des Vorarlberger Landtages ist in Liechtenstein kein Unbekannter: seit 2009 ist er Mitglied des Liechtensteiner Staatsgerichtshofes. Zudem bleibt Bussjäger Direktor des Föderalismusinstituts in Innsbruck und lehrt Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Innsbruck. (ikr)