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So helfen Staat und Gemeinden (Teil 6)

Eine grosszügige Förderung durch Land und Gemeinden ermöglicht, dass immer mehr Bauherren auf ökologische Bauweisen zurückgreifen. Wie funktioniert das neue Energieeffizienzgesetz? Und was gilt es zu beachten? Wo erhalte ich Hilfe, wenn ich mein Haus sanieren oder ein neues Haus bauen möchte?

Erste Infos findet man im Internet unter www.energiebuendel.li. Eine kostenfreie und neutrale Beratung, die auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist, erteilt die Energiefachstelle des Amtes für Volkswirtschaft. Ausserdem bieten zahlreiche private Planungsbüros ihre Dienste an.

Ich möchte mein Haus sanieren. Wie muss ich vorgehen?

1. Beratung
2. Antrag bei der Energiefachstelle (EFS) einreichen
3. Zusicherung der Förderungsgelder
4. Bau/Ausführung
5. Die Bauherrschaft informiert die Energiefachstelle darüber, dass die Ausführung beendet ist.
6. Abnahme durch die EFS
7. Auszahlung der Förderungsgelder durch EFS und Gemeinde

Wie erhalte ich die Fördergelder der Gemeinde?

Nachdem die Energiefachstelle die baulichen Massnahmen abgenommen hat, reicht der Bauherr bei der Gemeinde die Zusicherung der EFS ein. Anschliessend erhält er den Förderungsbeitrag von der Gemeinde.

Ich möchte mein Haus sanieren. Kann ich das in mehreren Schritten tun oder muss alles auf einmal geschehen, damit ich Fördergelder erhalte?

Eine schrittweise Sanierung ist möglich. Allerdings wird jede bauliche Massnahme an jedem Objekt nur einmal gefördert. Das heisst zum Beispiel, wenn zweimal Solaranlagen installiert werden, kann das nur einmal gefördert werden. Möglich ist es aber, etwa in einem ersten Schritt die Wärmedämmung zu verbessern und erst später die Haustechnikanlage zu erneuern.

Ich habe bereits mit dem Bau begonnen. Kann ich den Antrag jetzt noch stellen?

Nein. Eine Förderung durch das EEG ist nur möglich, wenn die Bauherrschaft mit dem Baubeginn wartet, bis eine Zusicherung der Energiefachstelle vorliegt.

Wie lange dauert es, bis ich eine Zusicherung bekomme?

Sofern die Unterlagen vollständig sind, dauert die Bearbeitung in der Regel drei Wochen.

Muss ich einen separaten Antrag stellen, um auch Fördergelder von der Gemeinde zu erhalten?

Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich bei der Gemeindeverwaltung zu erkundigen. In den meisten Gemeinden genügt es, den Antrag bei der Energiefachstelle einzureichen und die Zusicherung abzuwarten.

Wird auch eine Energieberatung durch ein privates Unternehmen gefördert?

Vom Land nicht. Einzelne Gemeinden wie Mauren-Schaanwald und Schaan vergeben für Energieberatungen Gutscheine. In Schaan betragen die Gutscheine jeweils 500 Franken, in Mauren-Schaanwald 350 Franken.

Ich möchte ein Haus kaufen, das in der Vergangenheit mit dem Energieeffizienzgesetz gefördert wurde. Was gilt es zu beachten?

Beim Besitzerwechsel muss die Energiefachstelle informiert werden – auch wenn die Förderung schon Jahre zurückliegt.

Wie hoch ist die Förderung von Haustechnikanlagen?

Das hängt einerseits von der Energiebezugsfläche ab, andererseits vom Bonus-Malus-System, mit dem Punkte für Haustechnikanlagen vergeben werden.

Wie kann ich mir einen Überblick verschaffen, wie viele Fördergelder ich für meine neue Haustechnikanlage bekommen könnte?

Auf der Website www.energiebuendel.li befindet sich ein Förderrechner, mit dem man eine ungefähre Beiträgshöhe für Haustechnik berechnen kann.

Reicht es, wenn ich eine Baubewilligung einhole, um hinterher Fördergelder zu erhalten?

Nein. Wer von Fördergeldern profitieren möchte, muss in jedem Fall einen Antrag bei der Energiefachstelle einreichen. In den meisten Fällen ist zusätzlich auch eine Baubewilligung notwendig.

Wo finde ich die Antragsformulare?

Auf der Homepage www.energiebuendel.li oder bei der Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft, Poststrasse 1, Schaan.

Kann ich die baulichen Massnahmen selbst planen und umsetzen?

Sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung sollte unbedingt ein Fachmann beigezogen werden. Gemäss Art.4 des EEG muss eine «fachkundige Planung und Ausführung der Massnahmen gewährleistet» sein. Ansonsten werden keine Förderungsbeiträge ausgerichtet.

Ich möchte eine Photovoltaikanlage installieren, um selbst Strom zu produzieren. Was muss ich beachten?

Wie bei allen anderen Massnahmen, muss auch hierfür mit der Ausführung gewartet werden, bis eine Zusicherung vorliegt. Der von der Anlage produzierte Strom wird dann ins nationale Stromnetz eingespeist. Die Liechtensteinischen Kraftwerke LKW vergüten das mit 0,55 Franken pro Kilowattstunde elektrischer Energie. Sobald die Anlage in Betrieb ist, wird die Einspeisegebühr während zehn Jahren entrichtet. Derzeit sind die LKW der einzige Netzbetreiber. Gemäss Gesetz besteht aber auch die Möglichkeit, den Strom selbst zu vermarkten.

Welche Haustechnik-Anlagen werden gefördert?

Eine Haustechnikanlage wird nur dann gefördert, wenn sie einen erheblichen Anteil des Heizenergiebedarfs abdeckt. Sie muss mindestens 2500 kWh pro Jahr produzieren oder mindestens 15 Prozent des gesamten Heizenergiebedarfs ausmachen. Die maximale Fläche, für die Energie bezogen wird, darf nicht grösser als 1750 m2 sein.

Ich lebe allein in einem Einfamilienhaus. Darf ich deswegen nur mit einer Förderung von 3,6 m2 Sonnenkollektoren rechnen?

Pro Person werden maximal 3,6 m2 gefördert. Allerdings geht es bei der Berechnung um das Wohnpotenzial eines Gebäudes – also darum, wie viele Personen im Normalfall darin wohnen könnten. So ist es durchaus möglich, dass in einem Einpersonen-Haushalt mehr als 3,6 m2 Kollektorenfläche gefördert werden.
Kann es auch sein, dass ich die Fördergelder zurückzahlen muss?
Das ist möglich, wenn die Beiträge zu Unrecht ausgezahlt wurden oder wenn die Auflagen nicht eingehalten werden. (im)

 
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