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Nach Gerichtsurteil: Linke will Verhandlungen abbrechen – so reagiert das Departement Parmelin

Die US-Regierung bekräftigt ihre Absicht, ihre Handelspartner mit Zöllen zu belasten. Damit müsse man sich abfinden, heisst es aus dem Wirtschaftsdepartement.
Hält an den Verhandlungen mit den USA fest. Bundespräsident Guy Parmelin. (Bild: Peter Schneider/Keystone)

Anbiederungsstrategie, Erpressungspolitik, die Menschen in der Schweiz wollten keine Chlorhühner verspeisen: SP und Grüne können einem Handelsabkommen mit den USA nichts abgewinnen. Nachdem der Supreme Court, das höchste amerikanische Gericht, Donald Trumps Strafzölle am Freitag für illegal erklärt hat, bekräftigte das linke Lager seine Haltung. «Der Bundesrat muss einsehen, dass Kuschen vor Trump falsch ist», verkündete SP-Co-Präsident Cédric Wermuth auf Bluesky. Alles andere als ein Abbruch der Verhandlungen wäre erneut ein Eigengoal für die Schweiz, ergänzte Lisa Mazzone, die Präsidentin der Grünen.

Derweil lässt die Administration Trump keine Zweifel daran, dass sie nach neuen Wegen sucht, um die Zölle durchzusetzen – einfach auf anderen gesetzlichen Grundlagen. Finanzminister Scott Bessent sagte in einem TV-Interview, die USA hätten ihre Handelspartner kontaktiert, und diese würden an den «grossartigen Abkommen» festhalten: «Daher werden sie nicht geändert.» Auch der Handelsbeauftragte Jamieson Greer betonte, Trumps Zollpolitik werde fortgesetzt.

Staatssekretärin sieht auch Chancen

In Bern gibt man sich keinen Illusionen hin. «Ich vermute, wir müssen uns mit den US-Zöllen abfinden», sagte Helene Budliger in einem Interview mit dem «Sonntagsblick». Nach dem Gerichtsurteil und dem Stand des aktuellen Unwissens werden Schweizer Waren ab Montag mit einem Tarif von 15 Prozent belastet. Das entspricht dem Wert der Vereinbarung, den die Schweiz mit den USA im Hinblick auf einen Zolldeal im letzten November aushandelte. Budliger rechnet damit, dass die Zollbelastung etwa im gleichen Rahmen bleibt. Sie wittert in der neuen Ausgangslage auch Chancen. So würden bislang geltende Ausnahmen, zum Beispiel für Flugzeuge und Pharmazeutika, in Anhänge des neuen Exekutiverlasses überführt.

Der Bundesrat hat im letzten Dezember einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit den USA verabschiedet. Das Ziel lautet, das Abkommen bis in diesem Frühling unter Dach und Fach zu bringen. Ein Teil des Abkommens sind Investitionsversprechen. Schweizer Unternehmen kündigten an, in den nächsten fünf Jahren 200 Milliarden Franken in den USA zu investieren; etwa die Hälfte davon entfällt auf die Pharmabranche.

Bundespräsident Guy Parmelin kommentiert den Gerichtsentscheid nicht. Einem Verhandlungsabbruch, wie von links gefordert, erteilt das Wirtschaftsdepartement jedoch eine klare Absage. Als der Bundesrat im Januar das Verhandlungsmandat verabschiedet habe, habe man einen möglichen Entscheid des höchsten US-Gerichts eingehend erörtert. Weder die Kantone noch die aussenpolitischen Kommissionen hätten einen Abbruch bei einem entsprechenden Entscheid des Gerichts gefordert. Der Bundesrat verfolgt seit Beginn der Verhandlungen ein Hauptziel: ein rechtsverbindliches Abkommen mit grösstmöglicher Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmer in den USA.

 
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