Bundesrat will den Stempel «geschieden» abschaffen
Etwa auf Steuer- oder Sozialverischerungsformularen muss man ankreuzen, ob man ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt. Doch der Zivilstand «geschieden» soll verschwinden. Das forderte die FDP-Nationalrätin Nadine Gobet in einem Postulat – und erhält nun Unterstützung vom Bundesrat.
Die Scheidung solle als Zivilstandsereignis weiterhin registriert werden und für Behörden abrufbar bleiben, zumal es wichtig sein könne für Ansprüche von Versicherungen wie der AHV. Aber: Auf Formularen sollen Geschiedene künftig «ledig» angeben können, fordert Gobet.
Sie wolle damit die Privatsphäre besser schützen. Eine Scheidung sei ein privates Ereignis. Diesen Teil der Lebensgeschichte in der Verwaltung jahrzehntelang zu verewigen, hält Gobet für unnötig und unzeitgemäss. Eine Scheidung sei ein abgeschlossenes rechtliches Ereignis und auf offiziellen Dokumenten daher irrelevant. Gerade, wenn die betreffende Person keine daraus abgeleiteten Rechte oder Pflichten mehr habe.
Der Bundesrat stimmt ihr zu. Als nächstes diskutiert der Nationalrat darüber. Das Anliegen dürfte im Parlament gute Chancen haben. Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien haben den Vorstoss mitunterschrieben.
«Schmerzhafte Episode des Lebens»
Nachdem sie den Vorstoss eingereicht hatte, habe sie zahlreiche Rückmeldungen erhalten, sagt Nadine Gobet auf Anfrage. «Betroffene sagten mir, die Angabe ‹geschieden› erinnere sie an eine schmerzhafte Episode ihres Lebens.» Sie liege zwar teils Jahrzehnte in der Vergangenheit, und doch müssen sie bei Behördengängen immer wieder darauf zurückkommen. Und nicht nur das: auch beim Arzt, in Mietverträgen oder bei der Arbeitssuche werde der Zivilstand oft abgefragt.
Zwar sind Scheidungen in der Schweiz häufig. Rund vierzig Prozent der Ehen hierzulande werden geschieden. Aber manche Menschen nähmen das immer noch als Schande wahr, so Gobet, was zu Stigmatisierungen führen könne. Ebenso stigmatisierend könne es sein, in einem gewissen Alter «ledig» angeben zu müssen.
Gobet würde darum gerne weiter gehen als in ihrem Vorstoss und die aktuellen Zivilstände ganz abschaffen – beziehungsweise auf «verheiratet» und «unverheiratet» beschränken. Genauere Angaben abzufragen sei nur dann angebracht, wenn der vorliegende Fall es bedinge. Also etwa bei Sozialversicherungen oder Gerichtsverfahren.
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