Steuervorlage in der Vernehmlassung
Sie entsprechen den im Juni festgelegten Eckwerten. Zweck der Reform bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Diese werden international nicht mehr akzeptiert. Mit tieferen kantonalen Gewinnsteuern sollen die betroffenen Firmen trotzdem in der Schweiz gehalten werden.
Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer. Bei der Unternehmenssteuerreform III sollten sie noch 21,2 Prozent erhalten. Nun schlägt der Bundesrat die Erhöhung des Kantonsanteils von 17 auf lediglich 20,5 Prozent vor. Die Kantone bekämen so gut 800 Millionen Franken im Jahr, rund 165 Millionen weniger als bei der gescheiterten Unternehmenssteuerreform.
Neu müssen im Zusammenhang mit dem Kantonsanteil auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese hatten sich bei der Unternehmenssteuerreform III übergangen gefühlt und mit ihrer Kritik zum Scheitern der Vorlage beigetragen.
Bessere Gegenfinanzierung
Mit weiteren Änderungen nimmt der Bundesrat die Kritik der Referendumsführer auf. Eine der wichtigsten Forderungen ist die stärkere Gegenfinanzierung der Vorlage. Künftig sollen Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent bei Bund und Kanton zu mindestens 70 Prozent zu besteuert werden. Das würde jährlich gut 400 Millionen Franken zusätzlich einbringen.
Neu soll die Steuerreform zudem sozial abgefedert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen. Das Minimum für Kinderzulagen läge damit bei 230 Franken pro Monat, jenes für Ausbildungszulagen bei 280 Franken. Zehn Kantone erfüllen diese Anforderungen bereits. Die zusätzlichen Kosten werden auf 337 Millionen Franken geschätzt. Diese fallen in erster Linie bei den Unternehmen an.
Eine weitere Forderung der Gegner erfüllt der Bundesrat mit dem Verzicht auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese hätte den Abzug eines fiktiven Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital ermöglicht. In der Abstimmungskampagne zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Gegner den Abzug als unstatthafte Bereicherung dargestellt.
Höhere Steuerbelastung
Andere Elemente der gescheiterten Vorlage werden lediglich nachjustiert: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150 Prozent von den Steuern abgezogen werden können. Zudem sollen die Kantone eine Patentbox einführen müssen, in der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten nur teilweise versteuert werden.
Die Entlastung darf höchstens 90 Prozent betragen. Die gesamte Entlastung durch Patentbox und Forschungsabzüge ist auf 70 Prozent begrenzt. Zuvor waren es noch 80 Prozent gewesen.
Anpassungen bei der Kapitalsteuer erlauben den Kantonen, das Eigenkapital im Zusammenhang mit Beteiligungen sowie Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen zu lassen. Bei der Aufdeckung stiller Reserven können Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, in den ersten Jahren von zusätzlichen Abschreibungen profitieren.
Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50 Prozent gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Im Zuge der Steuervorlage 17 würde zudem der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst.
Tiefere Kosten
Nach Angaben des Bundesrat belastet die neu aufgegleiste Vorlage den Bundeshaushalt mit rund 750 Millionen Franken. Bei der Unternehmenssteuerreform III hätten sich die Kosten für den Bund auf rund 1,2 Milliarden Franken belaufen.
Die Zusatzeinnahmen der Kantone belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Franken. Die Kosten sind noch unklar, weil sie von der konkreten Umsetzung abhängen. Die Kantone sollen ihre Pläne im Frühling zusammen mit der Botschaft des Bundesrats zur Steuervorlage 17 vorstellen. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Dezember 2017. (sda)
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