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Schweiz soll "Dublin" humaner anwenden

Mehrere Flüchtlingsorganisationen haben dem Bundesrat am Montag einen "nationalen Appell" gegen eine zu strikte Anwendung der Dublin-Verordnung überreicht. Sie fordern die Regierung auf, gegenüber Flüchtlingskindern und -familien ihre Schutzpflicht ernst zu nehmen.
Die Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass auf der Grundlage der Dublin-Verordnung Flüchtlingskinder mitten im Jahr aus ihren Klassen herausgerissen werden oder medizinische Behandlungen abgebrochen werden. (Symbolbild)
Die Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass auf der Grundlage der Dublin-Verordnung Flüchtlingskinder mitten im Jahr aus ihren Klassen herausgerissen werden oder medizinische Behandlungen abgebrochen werden. (Symbolbild) (Bild: Keystone/DPA dpa/SEBASTIAN GOLLNOW)

Der Aufruf für eine humanere Anwendung der Dublin-Verordnung war bereits Ende April lanciert worden. Dahinter stehen die Amnesty International, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, Solidarité sans frontières, Droit de rester Neuchâtel, Collectif R und Solidarité Tattes.

Die Organisationen rufen die Schweizer Behörden zusammen mit medizinischen Fachleuten, Lehrpersonen sowie Persönlichkeiten aus Kunst, Forschung und Politik auf diesem Weg auf, von einer sturen Anwendung der sogenannten Dublin-Verordnung abzusehen.

Die Verordnung sieht vor, dass grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich EU-Boden betreten hat. Stellt ein Flüchtling seinen Asylantrag in einem anderen Dublin-Staat, muss er laut der Verordnung in den zuständigen Staat zurückgeschafft werden.

Die Urheber des Appells haben festgestellt, dass auf der Grundlage dieser Verordnung mitten im Schuljahr Kinder aus ihren Klassen herausgerissen werden und medizinische oder psychologische Behandlung abgebrochen werden. Manche dieser Kinder würden von einem Elternteil getrennt. Dies verstosse gegen die UNO-Kinderrechtskonvention.

Gesunder Menschenverstand

Sie fordern deshalb, dass solche Rückschaffungen vermieden und Asylgesuche behandelt werden, wenn dies aus humanitären Gründen oder in Härtefällen gerechtfertigt sei. Tatsächlich sieht die Dublin-Verordnung mittels einer Ermessensklausel vor, dass Asylanträge in solchen Fällen geprüft werden dürfen.

Der Dublin-Appell fordere also weder eine Gesetzesänderung noch ein Umwälzung der Asylpolitik, sondern lediglich eine Änderung der Verwaltungspraxis bei der Anwendung der Verordnung, schreiben die Organisationen. Es sei ein "Appell an den gesunden Menschenverstand".

33'000 Unterschriften

Der Appell wurde bisher von 33‘000 Personen und über 200 Organisationen unterzeichnet. Darunter sind auch die drei Schweizer Kinder- und Jugendarztgesellschaften (SGP, SGKJPP und SGKC) und der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH). Anlass der Überreichung war der internationale Kinderrechtstag.

Die Koalition richtete zudem einen Brief an Justizministerin Simonetta Sommaruga und an die kantonalen Behörden, in dem sie ein Treffen zur Diskussion ihrer Forderungen vorschlägt. (sda)

 
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