War die Tragödie mit acht Todesopfern vermeidbar? Die wichtigsten Antworten zum Bondo-Prozess
«Kein Bergsturz kommt plötzlich, alle senden ihre Vorboten»: Im Jahr 1932 hätte der Schweizer Geologe Albert Heim wohl kaum gedacht, dass man sich fast ein Jahrhundert später noch an seine Worte erinnert. Und doch eröffnete der Bündner Staatsanwalt Bruno Ulmi Stuppani sein Plädoyer zum Felssturz von Bondo mit genau diesem Zitat. Es bringt die grosse Frage auf den Punkt: Hätte man die Gefahr kommen sehen müssen und die acht Todesopfer verhindern können?
Neun Jahre und ein Tag ist es her, seit am Piz Cengalo drei Millionen Kubikmeter Gestein in die Tiefe stürzten. Die Felsmassen rissen einen kleinen Gletscher mit, donnerten als Schuttstrom bis Bondo und zerstörten im Bündner Dorf Häuser und Strassen. Am Montagmorgen begann nun die juristische Aufarbeitung: 40 Kilometer vom Unglücksort entfernt, in Pontresina, in einem zum Gerichtssaal umfunktionierten Kongresszentrum.
Warum starben an jenem 23. August 2017 acht Menschen?
Nach dem ersten Knall am Berg um 9.30 Uhr dauerte es rund 18 Minuten, bis die Geröllmassen die 200-Seelen-Gemeinde Bondo erreichten. Alle Bewohnerinnen und Bewohner konnten rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Auch die Hauptstrasse wurde nach dem Alarm automatisch gesperrt. Für acht Berggängerinnen und Berggänger kam dagegen jede Hilfe zu spät. Sie hatten in der SAC-Hütte Sciora übernachtet und mehr als eine Stunde vor dem Felssturz den Abstieg ins Tal angetreten.
Der Wanderweg, den sie benutzten, wurde stellenweise unter bis zu 20 Meter hohem Geröll verschüttet. Erst im vergangenen Jahr wurde der Aufstieg zur Sciora-Hütte auf einer neuen Route wieder eröffnet.

Weshalb kommt es erst jetzt zum Prozess?
Es ging viel Zeit verloren. Zwei Jahre nach dem Bergsturz wollte die Bündner Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Sie stützte sich dabei unter anderem auf einen Expertenbericht, der zum Schluss kam, dass die Katastrophe für die Behörde nicht vorherzusehen war. Pikant: Am Bericht arbeiteten Vertreter des kantonalen Amts für Naturgefahren mit – jenem Amt, das in Bondo für die Gefahrenbeurteilung mitverantwortlich war. Die Angehörigen der Verstorbenen erwirkten vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft weitere Abklärungen vornehmen musste. Sie gab ein unabhängiges Gutachten in Auftrag – beim Waadtländer Geologen Thierry Oppikofer. Sein Urteil fiel diametral anders aus: Der Bergsturz habe sich «durch zahlreiche Vorboten angekündigt».
Welche Warnzeichen gab es?
Der Piz Cengalo stand seit 2011 unter Beobachtung. 2016 erwartete man, dass es «in den nächsten ein bis 30 Jahren» zu einem Felssturz kommen könne. Ein Jahr darauf schrieb der externe Geologe, der die Situation im Auftrag des Kantons überwachte: Die instabile Masse habe sich vergrössert, der Aufstieg zu den zwei SAC-Hütten Sciora und Sasc Furä sei akut gefährdet. Er empfahl, dass das Tal vorläufig nicht mehr betreten werden soll.
Die Mail, datiert vom 10. August, führte dazu, dass Spezialisten der Gemeinde und des Kantons zwei Tage später eine Begehung vor Ort durchführten. Sie stellten an diesem Tag keine erhöhten Sturzaktivitäten fest. Die Zeitspanne für einen möglichen Bergsturz gaben sie mit «in den nächsten Wochen und Monaten» an.
Der Gemeinde Bregaglia, zu der das Dorf Bondo gehört, empfahlen sie, die Warnschilder und Informationen auf der Website zu aktualisieren. Mit diesen Massnahmen könnten die Wege im Val Bondasca jedoch offen bleiben. Die Gemeinde entschied in ihrer Sitzung vom 14. August, dieser Empfehlung zu folgen.
Hätten die Behörden den Felssturz kommen sehen müssen?
Dieser Ansicht ist der zuständige Staatsanwalt Bruno Ulmi Stuppani. Er betonte am Montag in seinem Plädoyer zwar, dass es nie eine 100-prozentige Sicherheit vor Naturgefahren gebe. Im Val Bondasca habe sich die Gefährdungssituation vor dem Unglück jedoch «klar geändert», unter anderem wegen der beschleunigten Bewegungsraten am Berg.
Der Staatsanwalt machte auf Widersprüche aufmerksam: Der extern beauftragte Geologe wollte das Tal zunächst schliessen, ehe er wieder davon abrückte. Ausserdem hätten die Behörden mit einem Bergsturz innert Wochen gerechnet, dann aber trotzdem keine Sperrung empfohlen. Durch eine Sperrung hätten die Todesopfer seiner Ansicht nach höchstwahrscheinlich verhindert werden können.
Beschuldigt sind zwei Fachleute des kantonalen Amts für Naturgefahren sowie der vom Amt beauftragte externe Geologe. Hinzu kommen der kommunale Naturgefahrenberater und Anna Giacometti als Gemeindepräsidentin von Bregaglia.
Was sagen die beschuldigten Fachleute?
«Ich verweise auf die ausführlichen Unterlagen.» «Ich verweigere.» «Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch.» Die vier beschuldigten Experten wollten am Montagmorgen keine Fragen beantworten. Sie überliessen ihren Verteidigern das Wort. Deren Plädoyers begannen am Montagnachmittag und gehen am Dienstag weiter.
Die Anwälte plädierten auf Freisprüche. Die Vorwürfe seien unbegründet und die Anklageschrift lückenhaft. Sie sei pauschal gehalten und zeige nicht auf, wem genau welche Unterlassungen angelastet werden. So betonte der Anwalt des vom Kanton beauftragten Geologen, sein Mandant habe im Vertrag weder Schutzpflichten gegenüber Wanderern übernommen noch sei er angestellt gewesen, um Massnahmen zu ergreifen. Er habe eine «untergeordnete Rolle» gehabt.
Darüber hinaus sei ein Bergsturz nicht innerhalb von Tagen zu erwarten gewesen. Der Anwalt bezeichnete die Hinweise auf den aufgestellten Warntafeln als «unmissverständlich». Die Bergsteiger hätten das Restrisiko eines Bergsturzes «mit 100‑prozentiger Freiwilligkeit in Kauf genommen». Auch der zweite Anwalt betonte, leider sei das gesellschaftlich akzeptierte Restrisiko eingetreten.
Wie verteidigt sich Anna Giacometti?
Die damalige Leiterin des Gemeindeführungsstabes betonte, dass sie nie in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen sei. «Meine Aufgabe war es, die Empfehlungen der Experten umzusetzen», sagte Giacometti. Sie musste jedoch anerkennen, dass sie gestützt auf die Gemeindeverfassung im Notfall eine Sperrung der Wanderwege hätte anordnen können. Aber das mache man nur, wenn es Gründe gebe, sagte die heutige FDP-Nationalrätin. «Man sperrt einen Wanderweg nicht aus heiterem Himmel.»
Dass das Gebiet gefährdet sei, sei aus den Warntafeln klar hervorgegangen. Diese seien für sie persönlich «ausreichend» gewesen. Die Richterin bohrte nach, ob die Sperrung der Wanderwege denn einen Nachteil für die Hütten oder den Tourismus dargestellt hätte. Diese Frage wollte Giacometti nicht beantworten.
Was droht den Beschuldigten?
Dass Giacometti sich aus der Verantwortung nahm, liess der Staatsanwalt nicht gelten. «So heiter wie sie es ausführte, war der Himmel über dem Piz Cengalo im August 2017 schon lange nicht mehr.» Bruno Ulmi Stuppani beantragt, die fünf Beschuldigten wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Allerdings bleibt er beim Strafmass zurückhaltend: Der Staatsanwalt beantragte statt Freiheitsstrafen bedingte Geldstrafen, da die Angeklagten nicht vorbestraft seien.
Warum erhält der Prozess so viel Beachtung?
Felsstürze sind in Berggebieten ein Dauerthema. In Blatten VS wurde das ganze Dorf verschüttet, die Bevölkerung von Brienz GR war wegen drohender Felsstürze über ein Jahr lang evakuiert, und nun geht auch in Kandersteg BE die Angst um. Mit dem auftauenden Permafrost und den schwindenden Gletschern steigt das Gefahrpotenzial weiter. Stets müssen die Behörden eine Abwägung vornehmen: zwischen ihren Sorgfaltspflichten und der Eigenverantwortung der Bergsteiger.
Kommt es im Fall von Bondo zu Schuldsprüchen, könnte das die zuständigen Fachleute dazu verleiten, noch vorsichtiger zu werden und gefährdete Gebiete weiträumiger zu sperren. In Blatten funktionierte das Gefahrenmanagement zwar insofern, als dass im Dorf alle rechtzeitig evakuiert wurden. Jedoch starb ein Schafzüchter in einem Stall, der sich 300 Meter ausserhalb der offiziellen Evakuierungszone befand. Die Walliser Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.
Auch aus Sicht von Gemeindepolitikern ist der Prozess von Interesse. Schliesslich geht es im Fall Giacomettis um die Frage, wie weit Milizpolitiker für die Folgen von Naturkatastrophen verantwortlich gemacht werden können, obwohl sie selbst keine Experten sind.
Wann fällt das Urteil?
Das Urteil wird am 4. September mündlich eröffnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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