Osteopathen warten weiter auf Anerkennung: Willkommen in der Gesundheitsbürokratie
Wer unter chronischen Beschwerden leidet und in der Schulmedizin keine nachhaltige Linderung findet, landet oft bei der Osteopathin. Das bestätigen die zwei grössten Krankenkassen: Bei den Zusatzversicherungen gehört die Osteopathie zu den drei am häufigsten beanspruchten Therapieformen.
Die Osteopathie versteht sich als ganzheitlicher Ansatz. Sie untersucht das Zusammenspiel von Muskeln, Knochen, Organen und Nervensystem. Die Therapeutin ertastet Blockaden und versucht, diese zu lösen, um Beschwerden zu lindern und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren.
Obwohl sich die Therapie längst etabliert hat, ist ihre rechtliche Stellung in der Schweiz bis heute widersprüchlich. Die Anforderungen an den Beruf sind höher als bei Physiotherapeutinnen oder Ernährungsberatern: Wer Osteopath werden will, benötigt einen Masterabschluss statt lediglich eines Bachelors.
Gleichzeitig ist die Osteopathie noch nicht gleichermassen anerkannt, sie nimmt im Gesundheitssystem eine deutlich schwächere Stellung ein. Anders als Physiotherapeutinnen oder Ernährungsberater können Osteopathen ihre Leistungen nicht über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen. Die Kosten tragen die Patientinnen und Patienten entweder selbst oder über eine Zusatzversicherung.

Die Osteopathie steckt in einer Gesetzesfalle. Auch deswegen eskalierte in den vergangenen zwei Jahren ein juristischer Streit. Auslöser ist das revidierte Gesundheitsberufegesetz, das der Osteopathie mehr Verantwortung zuschreibt, aber gleichzeitig auch höhere Anforderungen stellt. Seit Ablauf der Übergangsfrist im Februar 2025 benötigen Osteopathinnen und Osteopathen eine Bewilligung vom Kanton, um praktizieren zu dürfen. Viele Berufsleute haben ihre Ausbildung im Ausland absolviert und sind deshalb auf eine Anerkennung ihres Diploms angewiesen.
Genau dort hapert es: Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das im Auftrag des Bundes ausländische Abschlüsse prüft, verweigerte sich weitgehend, die Diplome von bis zu 700 Betroffenen überhaupt zu beurteilen. Dies, obwohl viele von ihnen seit Jahren erfolgreich eigene Praxen führen und eine grosse Zahl von Patienten behandeln.
Das SRK argumentierte, die ausländischen Ausbildungen genügten den Schweizer Anforderungen nicht. Zudem könnten gemäss EU-Richtlinie nur Personen zugelassen werden, deren Abschluss auch im Herkunftsland zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Die Betroffenen wehrten sich – mit Erfolg. Das Bundesgericht rügte das SRK im Frühjahr und stellte klar, dass es die Diplome prüfen muss. Nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die deutsche Ausbildung weitgehend gleichwertig ist wie jene in der Schweiz.
Der wesentliche Unterschied betrifft die Rolle der Osteopathie im Gesundheitssystem. In der Schweiz übernehmen Osteopathinnen und Osteopathen laut Gesetz eine Erstversorgerrolle. Sie müssen Beschwerden medizinisch einschätzen und entscheiden, welche Behandlung angezeigt ist und ob eine Überweisung an eine Ärztin notwendig ist. Diese Kompetenz wird an deutschen Ausbildungsstätten nicht vermittelt. Sie ist Ausdruck der weitreichenden Verantwortung, die der Beruf in der Schweiz übernehmen soll.
Es ist die Ironie des aufreibenden juristischen Prozesses: Die Osteopathen setzten sich vor Gericht zwar durch, lösen das Grundproblem aber nicht. Denn wer über ein deutsches Diplom verfügt, muss diese Ausbildungslücke schliessen. Welche medizinischen Kenntnisse für die Erstversorgerrolle erforderlich sind, ist alles andere als trivial. Es ist darum unklar, ob die Urteile zur gewünschten Anerkennung führen.
Es braucht deshalb seitens Politik eine Klärung der Rolle der Osteopathie. Entweder die Schweiz anerkennt sie als eigenständigen Gesundheitsberuf mit hoher Verantwortung. Dann müssen die Berufsleute auch die hohen Ansprüche an ihre Ausbildung schlucken. Es geht letztlich um Patientensicherheit.
Oder aber der Gesetzgeber stuft den Beruf konsequent als komplementärmedizinische Therapie ein. Analog zur Traditionellen Chinesischen Medizin oder zur Naturheilpraxis wäre nur noch ein Diplom erforderlich. Dann läge die Verantwortung stärker bei den Patientinnen und Patienten, die selbst entscheiden, welchen Nutzen sie sich von einer osteopathischen Behandlung versprechen.
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Rotes Kreuz
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