Neue Umfrage: Abschaffung der Mediensteuer für Firmen stösst auf Zustimmung
Schon mehrfach lehnte das eidgenössische Parlament es ab, die Firmen von den Radio- und Fernsehabgaben zu befreien. Die letzten Umfragen deuten darauf hin, dass das Volk die SRG-Initiative und damit auch die Entlastung der Unternehmen ablehnt. Der Schweizerische Gewerbeverband, der an vorderster Front für die SRG-Initiative kämpft, will die Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren aber weiterhin auf der Agenda behalten. Zur Debatte steht, erneut den Weg über das Parlament zu suchen.
Schub für das Anliegen erhält der Gewerbeverband durch eine neue repräsentative Umfrage, die er beim Forschungsinstitut Demoscope in Auftrag gegeben hat. Zwischen dem 13. und 22. Februar befragte dieses 1168 Personen, wie der Gewerbeverband in einem am Sonntagmorgen veröffentlichten Communiqué mitteilt.
Direktor Urs Furrer spricht von «Etappensieg»
Das Fazit: Knapp in der Überzahl sind jene (48 Prozent), welche die Unternehmensabgabe ganz abschaffen wollen. 47 Prozent sind dagegen, fünf Prozent noch unentschlossen. Sogar 76 Prozent der Befragten wollen, dass die Unternehmen weniger Radio- und Fernsehgebühren abliefern müssen als heute. Die beliebteste Kostendämpfungsmassnahme (38,2 Prozent) war dabei die vollständige SRG-Steuerbefreiung von Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden. 36,8 Prozent sprechen sich für eine einheitliche Abgabe aus. Und 25 Prozent finden, sie solle nur geleistet werden, wenn in den Firmen tatsächlich Radio gehört und Fernsehen geschaut wird. Für den Gewerbeverband ist deshalb klar, dass die KMU unabhängig vom Ausgang am heutigen Abstimmungssonntag von der Unternehmensabgabe befreit werden müssen. Direktor Urs Furrer wertet das Ergebnis der Umfrage als «Etappensieg»: «Wir haben es geschafft, breites Verständnis für unser Anliegen zu schaffen.»
2024 steuerten die Unternehmen – knapp 148'000 abgabepflichtige Firmen – 178,4 Millionen Franken zu den rund 1,3 Milliarden Franken Gebühren bei. Je grösser der Umsatz ist, desto teurer wird die Rechnung. Mehrwertsteuerpflichtig sind Firmen ab einem Umsatz von 500'000 Franken. Ab 2027 steigt die Umsatzschwelle auf 1,2 Millionen Franken. Damit werden 63'000 Firmen, die 2024 12,6 Millionen Franken zahlten, von der Abgabe befreit. Der Gewerbeverband kritisiert, diese Anpassung helfe über 80'000 KMU nicht.
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben






Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.