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Luzern erhält Rüffel vom Konsumentenschutz

Der Konsumentenschutz kritisiert die Luzerner Regierung für den Entscheid, Papierrechnungen vom Strassenverkehrsamt neu mit einem Zuschlag von 1,50 Franken zu belegen. Die Stiftung rät Betroffenen, die Gebühr nicht zu bezahlen.
Wer seine Rechnungen vom Strassenverkehrsamt in Luzern nicht in elektronischer Form verlangt, muss ab diesem Jahr einen Aufpreis bezahlen - das erzürnt auch die Konsumentenschützer. (Symbolbild)
Wer seine Rechnungen vom Strassenverkehrsamt in Luzern nicht in elektronischer Form verlangt, muss ab diesem Jahr einen Aufpreis bezahlen - das erzürnt auch die Konsumentenschützer. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

"Es geht nicht an, dass auch Behörden anfangen, für Rechnungen eine Gebühr zu verlangen, wird Konsumentenschützerin Sara Stalder in einer Mitteilung vom Donnerstag zitiert. Man fordere die betroffenen Luzerner auf, die Rechnung des Strassenverkehrsamtes zwar zu bezahlen, die Gebühr jedoch abzuziehen. Ein Mahnverfahren für diesen kleinen Betrag sei unwahrscheinlich, da der Kanton Luzern die Kosten senken wolle.

Die Luzerner Regierung hatte am 19. Dezember eine Änderung der Verordnung über den Gebührenbezug des Strassenverkehrsamtes beschlossen. Diese sieht vor, dass die Papierrechnungen des Strassenverkehrsamtes ab 2018 kostenpflichtig sind. Damit sollen Kosten gespart werden.

Der Konsumentenschutz bemängelt die kurze Frist. Motorfahrzeughalter hatten zehn Tage Zeit - davon einige Feiertage - um eine kostenlose elektronische Rechnung zu verlangen. Weiter kritisiert er, dass eine Gleichbehandlung der Bürger mit der Gebühr nicht mehr gegeben sei. Personen, die ihre Büroarbeit nicht vollkommen elektronisch erledigen wollen oder können, würden bestraft.

Dringliches Postulat

Die Luzerner Regierung wollte zu den Äusserungen des Konsumentenschutzes keine Stellung nehmen. Der zuständige Luzerner Regierungsrat Paul Winiker liess ausrichten, er bedaure die kurze Frist zwischen der Information der Öffentlichkeit und der Rechnungsstellung. Es bestehe aber eine rechtsgenügende Grundlage für diese Gebühr.

Weil CVP-Kantonsrat Ludwig Peyer am Donnerstag ein dringliches Postulat zur neuen "Strafgebühr" einreichte, wird sich die Regierung in der Januar-Session dazu äussern. Die Massnahme sei ein "unausgereifter Schnellschuss" und werde als Strafe wahrgenommen, heisst es im Vorstoss. Sie gehöre rückgängig gemacht. (sda)

 
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