Lonza in Prozess im Wallis freigesprochen
Für eine Verurteilung von Lonza war nach Ansicht der Richter ein weiterer Punkt nicht erfüllt, wie das Bezirksgericht Visp am Freitag in einer Mitteilung schreibt.
Die Straftaten hatten sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft wegen der mangelhaften Organisationsstruktur innerhalb des Lonzawerks in Visp keiner natürlichen Person zuordnen lassen. Dies ist nach Auffassung der Richter nicht der Fall. Eine ersatzweise Haftung des Unternehmens sei deshalb nicht möglich.
Laut dem Bezirksgericht liegt der Vorwurf an die Lonza bei der von der Staatsanwaltschaft angeklagten ersatzweisen Unternehmenshaftung nicht in der Verursachung der Verschmutzungen an sich. Vielmehr laute der Vorwurf gegenüber dem Unternehmen auf Intransparenz hinsichtlich seiner Organisationsstrukturen, welche die Ermittlung eines Täters verhindere.
Die Strafuntersuchung habe zwar ergeben, dass 1,4-Dioxan in verschiedenen Konzentrationen im Grund- und Oberflächenwasser unterhalb von Visp festgestellt worden sei, schreibt das Gericht. Dessen Verwendung als Lösungsmittel sei von der Lonza übrigens auch nie bestritten worden.
Den Nachweis eines konkreten Fehlverhaltens eines Mitarbeiters der Produktionsbetriebe in Visp im Umgang mit 1,4-Dioxan habe die Staatsanwaltschaft jedoch nicht erbringen können.
Werte überschritten
Die Staatsanwaltschaft hätte die Lonza wegen Widerhandlungen gegen das Gewässerschutzgesetz und fahrlässiger Verunreinigung von Trinkwasser strafrechtlich zur Verantwortung ziehen wollen. Dem Unternehmen hatte eine Geldstrafe von 150'000 Franken gedroht. Das am Freitag veröffentlichte Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Chemiekonzern soll in den Jahren 2011 bis 2017 das Wasser mit dem krebserregenden Lösungsmittel 1,4-Dioxan verschmutzt haben ohne etwas dagegen zu unternehmen.
Die Verschmutzung wurde 2014 bei der Grundwasserüberwachung entdeckt. Lonza vereinbarte mit der kantonalen Dienststelle für Umweltschutz eine maximale Abgabe von acht Kilogramm 1,4-Dioxan pro Tag ins Industrieabwasser. Für die Rhone wurde ein Grenzwert von 6,6 Mikrogramm pro Liter festgesetzt. Auch danach kam es laut Anklage aber zu Fällen, in denen diese Werte deutlich überschritten wurden.
Das Lösungsmittel wird etwa zur Herstellung von Farben und Lacken, Waschmitteln und Reinigungswirkstoffen, Kosmetika, Insektiziden und Herbiziden eingesetzt. Es könnte selbst in geringen Dosen beim Menschen krebserregend sein.
Lonza zufrieden
Die Lonza, die auf Freispruch plädiert hatte, nahm das Urteil am Freitag mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Aus Sicht von Lonza bestätige der Entscheid die bisherige Position, wonach das Unternehmen nicht gegen den Gewässerschutz verstossen habe, sagte Lonza-Sprecher Renzo Cicillini der Agentur Keystone-SDA.
Lonza habe alle 1,4 Dioxan-Werte immer aktiv und transparent dem Kanton kommuniziert. Zudem habe das Unternehmen auch jeweils aktiv und umgehend verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Emissionen zu reduzieren und die Auflagen und Grenzwerte einzuhalten. Die Bevölkerung und die Umwelt seien zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen, sagte Cicillini. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.