Bundesrat will Immobilienkäufe durch Ausländer stärker einschränken
Der letzte Versuch scheiterte 2017 grandios. Der Bundesrat, damals unter der federführenden Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP), wollte das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland – kurz Lex Koller – verschärfen.
Fast zehn Jahre später nimmt der Bundesrat, diesmal unter SP-Justizminister Beat Jans, einen neuen Anlauf. Er will den «Grundstückerwerb durch Personen im Ausland weiter beschränken», wie er am Mittwoch mitteilte, und schickt einen Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

Jans greift unter anderem zwei Punkte wieder auf, die 2017 auf totalen Widerstand stiessen:
- Für Personen im Ausland sollen strengere Regeln beim Erwerb von Geschäftsimmobilien gelten. Selbstnutzung bleibt erlaubt, reine Kapitalanlagen sollen jedoch verhindert werden. Konkret dürften Personen im Ausland Geschäftsimmobilien nicht mehr kaufen, um sie zu vermieten oder zu verpachten.
- Zudem soll es ihnen untersagt werden, «börsenkotierte Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften und regelmässig auf dem Markt gehandelte Anteile an Immobilienfonds» zu kaufen, so der Bundesrat.
Kaum war die Mitteilung publiziert, applaudierte die SP: «Bundesrat stopft Börsen-Schlupfloch für Anleger im Ausland». Vizepräsidentin und Nationalrätin Jacqueline Badran liess sich zitieren: «Anleger im Ausland konnten sich bisher einfach über die Börse in den Schweizer Wohnungsmarkt einkaufen – an der Lex Koller vorbei, ohne Bewilligung, ohne Kontrolle.»

Immobilienbranche liess Sommaruga auflaufen
Für Badran ist die Vorlage eine späte Genugtuung. Sie hatte bereits 2013 in Vorstössen die Unterstellung von Gewerbeliegenschaften und Immobilienfonds unter die Lex Koller gefordert. Der Nationalrat unterstützte sie, der Ständerat versenkte sie. Die Immobilienbranche mobilisierte und stellte ihre «Allianz Lex Koller bleibt modern» auf die Beine.
Sommaruga nahm die Anliegen dennoch als mögliche Erweiterungen in die Vernehmlassungsvorlage von 2017 auf. Das Resultat war vernichtend.
Nur vier Kantone – BS, GL, TG und TI – sowie SP und Grüne sprachen sich dafür aus. 22 Kantone und alle bürgerlichen Parteien lehnten die Vorlage oder zumindest die Erweiterungen ab. Auch 152 von 160 Organisationen meldeten Widerstand an, viele aus Immobilien-, Bau-, Finanz- oder Tourismussektor. 79 Immobilienfirmen reichten identische Stellungnahmen ein.
2018 gab der Bundesrat die Revision auf. Die Vorgeschichte deutet an: Auch die neue Revision dürfte auf zähen Widerstand vor allem der Immobilienbranche stossen.
Zumal der Bundesrat noch weiter gehen will. Angesichts von Wohnungsknappheit, steigenden Preisen sowie im Kontext der Bilateralen III und der 10-Millionen-Initiative der SVP will Jans weitere Schrauben anziehen:
Angehörige von Drittstaaten (ausserhalb von EU und EFTA) sollen beim Kauf von Hauptwohnungen neu eine Bewilligung benötigen. Ziehen sie weg, müssen sie ihre Immobilie innert zwei Jahren verkaufen.
Der Kauf von Ferienwohnungen und Einheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland soll weiter eingeschränkt werden; die kantonalen Kontingente werden reduziert.
Auch beim Weiterverkauf solcher Objekte an Personen im Ausland soll neu eine Bewilligung nötig sein – zulasten des kantonalen Kontingents. Heute ist das anders: «Verkauft heute ein Deutscher einer Französin eine Ferienwohnung, reduziert dies das kantonale Bewilligungskontingent nicht», schreibt der Bundesrat.
Bundesrat will das Rad zurückdrehen
Die Vorschläge seien «im Wesentlichen eine Rückbesinnung auf den Zweck der Lex Koller» und Teil der Begleitmassnahmen zur Ablehnung der SVP-Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz». Der Bundesrat anerkenne, dass Zuwanderung und Bevölkerungswachstum Herausforderungen mit sich brächten. Ziel der Revision sei, dass Wohn- und Geschäftsliegenschaften wieder vermehrt der inländischen Bevölkerung und Investierenden zur Verfügung stehen.
In weiten Teilen dreht der Bundesrat das Rad zurück und will frühere Lockerungen rückgängig machen. So war der Erwerb von Anteilen an Wohnimmobiliengesellschaften bis in die 2000er Jahre verboten. 2005 sollte die Lex Koller sogar ganz aufgehoben werden.
Justizminister Blocher wollte Lex Koller aufheben
Damals hiess es, Ausländer sollten Grundstücke in der Schweiz künftig ohne kompliziertes Bewilligungsverfahren kaufen können. Man versprach sich wirtschaftliche Impulse, Arbeitsplätze und mehr Mietwohnungen. Treibende Kraft war Justizminister Christoph Blocher (SVP).
Der Versuch scheiterte. Die SVP unterstützte die Aufhebung in der Vernehmlassung, ruderte jedoch später unter Druck der Basis zurück. 2008 half sie im Parlament SP und Grünen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. 2014 folgte die Kehrtwende: Bundesrat und Parlament entschieden, die Lex Koller beizubehalten.
Denn die Ausgangslage hatte sich verändert. «Seit der Finanzkrise von 2008 stieg das Interesse an Immobilienanlagen wieder stark an», schreibt der Bundesrat. Schweizer Immobilien gelten als stabile und lukrative Anlagen – entsprechend fliesst vermehrt ausländisches Kapital in den Markt. Auch dubioses.
Wie weit sich der Bundesrat diesmal durchsetzen kann, wird sich bald zeigen: Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Juli.
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