Vorbild EU: So will der Bundesrat Konzerne in die Verantwortung nehmen
«Im Kern geht es um die Frage, wie Schweizer Unternehmen möglichst fair und nachhaltig tätig und gleichzeitig wettbewerbsfähig sein können.» So eröffnete Justizminister Beat Jans am Donnerstag die Pressekonferenz, an der er den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen» präsentierte. Es ist die zweite Konzernverantwortungsinitiative: Die erste scheiterte in der Abstimmung 2020 am Ständemehr, das Volk hatte ihr knapp zugestimmt.

Der Bundesrat lehnt auch die neue Initiative ab. Er stellt ihr aber einen indirekten Gegenentwurf gegenüber, mit dem neuen «Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung». Es trägt die Abkürzung NUFG. Das Gesetz verfolgt drei Ziele: «Es soll den Schutz von Menschenrechten und Umwelt stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gewährleisten und es soll den administrativen Aufwand und die Kosten tief halten», erklärte SP-Bundesrat Jans.
Der Bundesrat orientiert sich dabei an der Gesetzgebung der EU zur gleichen Thematik - die ambitioniertere Ziele in diesem Bereich im Rahmen der Entbürokratisierung zuletzt zurückgefahren hat. Die EU-Regulierung sei für die Schweiz relevant, weil die meisten grossen Unternehmen via die Drittstaatenregelung Brüssels ohnehin davon betroffen seien, sagte Jans.
Transparenz schaffen
Der Bundesrat will diesen Konzernen Doppelspurigkeiten ersparen. Zugleich verfolgt er das Ziel, dass die EU die Schweizer Gesetzgebung als gleichwertig anerkennt und die Schweizer Unternehmen im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Die in der Vorlage verankerten Sorgfaltspflichten zu Umwelt- und Menschenrechten betreffen nur Unternehmen mit mehr als 5000 Vollzeitstellen und einem weltweiten Jahresumsatz von 1,5 Milliarden, das sind rund 30 Konzerne.
Firmen mit mehr als 1000 Vollzeitstellen und mindestens 450 Millionen Franken Umsatz werden einer Berichterstattungspflicht unterstellt, das sind rund 100 Unternehmen. Sie müssen darlegen, welche Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt ihre Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben; dies auch bezogen auf ihre Lieferanten. Es geht darum, Transparenz zu schaffen.
Fügt ein Unternehmen jemandem einen Schaden zu, haftet es gemäss Obligationenrecht schon heute. Neu soll eine Konzernhaftung eingeführt werden, wonach ein Konzern für seine Tochtergesellschaften, nicht aber für Geschäftspartner haftet. Als Höchststrafe können die Behörden Sanktionen im Umfang von 3 Prozent des Jahresumsatzes eines Konzerns aussprechen. Bei einem Umsatz von 1,5 Milliarden Franken oder mehr können da beträchtliche Beträge fällig werden.
Zudem sollen die betroffenen Grossunternehmen einer Aufsichtsbehörde unterstellt werden. Der Bundesrat schlägt vor, diese Aufgabe der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde zu übertragen.
Werden Rohstoffhändler geschont?
In ersten Reaktionen äusserten sich Wirtschaftsverbände kritisch. Economiesuisse lehnt den Gegenvorschlag ab: «Der Bundesrat legt der Schweiz ein Ei», befindet der Wirtschaftsdachverband schon am Donnerstag österlich gestimmt.
Der Möbelkonzern Ikea schreibt derweil auf Anfrage, er unterstütze eine «sinnvolle, risikobasierte Regulierung zu Menschenrechts- und Umweltsorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette, weil sie Gleichbehandlung auf dem Markt schafft». Der Handlungsbedarf sei seit Jahren bekannt, «und Unternehmen, die früh Verantwortung übernommen haben, sollten nicht schlechter gestellt sein als jene, die abwarten»
Die «Koalition für Konzernverantwortung» warnt, der Hochrisiko-Rohstoffsektor dürfe nicht ignoriert werden: «Viele der Rohstoffhändler haben zwar milliardenhohe Umsätze, weisen aber eine tiefe Mitarbeiterzahl auf und müssten somit mit dem bundesrätlichen Vorschlag weiterhin keine Konsequenzen für problematische Geschäfte befürchten», wird Mitte-Nationalrat Stefan Müller-Altermatt zitiert.
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